Alles anzeigenHändler war "online".
Die Garantie habe ich aber direkt bei Schuberth selber online registriert - deswegen reklamiere ich auch direkt bei Schuberth.
Dein Vertragspartner ist der Händler und gegen den hast du einen Gewährleistungsanspruch. Damit hat Schuberth erstmal nichts zu tun. Und das ist ein gesetzlicher Anspruch.
Den Inhalt einer eventuell über Schuberth per Onlineregistrierung erhalten ergänzenden/verlängerten Garantie definieren die (von Schuberth festgelegten) Garantiebedingungen. Du solltest auf jeden Fall deinen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler geltend machen! Da bist du in der deutlich stärkeren Rechtsposition!
P.S.: Ende April/Anfang Mai war ich auch bei sehr gemischtem und kaltem Wetter in Schottland unterwegs, bis hoch auf die Orkneys.
Für solche Touren ist unser Moped ideal!