Moin,
die ausführungen zur Gewährleistung stimmen so nicht. Zum einen sieht das BGB zwei Nachbesserungsversuche vor zum anderen definiert die Gewährleistung die Mängelfreiheit bei Übergabe der Ware. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Fehler auftreten geht man davon aus das es bei Übergabe schon da war, danach gilt die Beweisumkehrlast. Das heisst bei 16 Monaten darfst Du beweisen das der Fehler bei übergabe schon da war. Das wird schwierig, schon alleine deshalb weil man die frage stellen wird warum du erst jetzt Reklamierst wenn es bei übergabe schon da war. Das Gewährleistungsrecht wurde für den Verbraucher bei der erhöhung von 12 Monate (ohne beweisumkehr) auf 24 Monate (mit beweisumkehr) verschlimmbessert.
Gruß Mario