@PeTze
Du willst den TÜV fragen...???
Als ich an meiner GS die Blinker umbaute, habe ich von 4 Sachbearbeitern 3 Meinungen erhalten. Wobei der 4 TÜV-Prüfer nichts wusste und auch nur einen anderen fragte.
Mein Kumpel bekam auf Fragen zum "H"-Kennzeichen nicht nur drei unterschieliche "Fach"antworten, sondern gleichzeitig auch noch 3 unterschiedliche Gebühren für's Verfahren genannt.
Ich fuhr mit meiner GS zur HU und musste 45 Minuten in der Schlange warten. Als das Schnüffelstück in den Auspuff kam, waren die "Laborwerte" in schwindelerregenden Höhen. Erklärungsversuche meinerseits nahm er nicht an, laberte was vom kaputten Kat, mindestens aber kaputter Lambdasonde und jagte mich vom Hof. Wutentbrannt scheuchte ich den Boxer über die Stadtautobahn, fuhr wieder zum TÜV und hatte ein Riesenglück, als sich direkt vor mir das Tor öffnete und mich der gleiche TÜV-Ing. wieder zur Messsonde winkte. Die Werte waren allesamt im vorbildlichen Bereich. Da fragte der mich, wie ich den Auspuff so schnell reparieren konnte. Nun gut, nachdem ich dem Herren einen verbalen Einlauf verpaste, übernahm ein BMW-Spezi die weitere Tätigkeit.
Wer also eine rechtsverbindliche Auskunft haben möchte, sollte lieber den Bundesminister für Verkehr anschreiben, das geht auch per e-mail. Das kann zwar etwas dauern, aber im Falle einer Rechtsstreitigkeit hat diese schriftliche Auskunft mehr Gewicht, als eine telefonische Auskunft eines TÜV-Fachmannes.
http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html
Skywalker
SW-Motech schreibt nicht, dass es im Geltungsbereich der StVZO (also in Deutschland) zulässig ist. Die schreiben nur, dass die Reflexstreifen der ECE104 entsprechen.
http://shop.sw-motech.com/cgi-…1288274410&typid=82324549
Meiner ganz persönlichen Meinung nach (was natürlich beinhaltet, dass ich mich irren kann), sind seitliche "Reflexfolien" für "kleinere" Fahrzeuge nicht zulässig, denn:
§ 53 Abs. 10 StVZO, Zitat:
Die Kennzeichnung von....
.... schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,
ist zulässig.
Zitatende
Das Motorrad wird überhaupt nicht erwähnt. Da aber hier ausdrücklich erwähnt wird, das es für die genannten Fahrzeuge zulässig ist, bleibt im Umkehrschluss eigentlich nur, dass es für andere Fahrzeuge nicht zulässig ist. Aber Logik ist im Gesetz manchmal auch so eine Sache, denn
Logik und gesunder Menschenverstand sind in Gesetzen nicht immer erwünscht
Diese Reflektor-Dinger müssen bauartgeprüft sein (siehe im Zitat "genannte Vorschriften", wie z. B. auch "Katzenaugen"). Von daher sind irgendwelche Fantasieformen und Farben ein Angriffspunkt für die Rennleitung - sofern überhaupt darauf gesehen wird
Siehe auch:
http://www.wagner-projekte.de/html/konturmarkierung.html
Aber vielleicht schreibt ja einer an Herrn Ramsauer und bekommt dort eine klare Auskunft.