Beiträge von norbert_CT

    Man muss sich einfach im Klaren sein, dass es keine 100%-Sicherheit gibt - niemals.


    Es kann den "Strolchen" das Leben nur so schwer wie möglich gemacht werden. Wenn der "Klau-Akt" lange dauert und mit viel Krach verbunden ist, steigt auch das Risiko für den Dieb.


    Auf der anderen Seite ist es natürlich auch wieder unpraktisch, wenn das Moped mit 2 Brems-scheibenschlösser plus 14er-Ankerkette um den Betonpfeiler gesichert wird ;)


    Im festen Winterlager kann es nützlich sein, ein Rad auszubauen. Zumindest "quick & dirty" kann's dann auch der Dieb nicht.

    Hi Pan


    so weit so gut,


    Aber es wird die Frage aufgeworfen, ob das "Projekt" überhaupt zulässig ist. Die StVZO und ein "Zettel" vom TÜV sagen "nein". Und dann wir diskutiert, dass eine Jacke ja auch Reflexstreifen hat.


    Im Zettel vom TÜV steht "wenn, dann keine Schriftzüge oder Firmenembleme" und dann wird darüber nachgedacht "etwas" zu entwerfen.....


    Wenn es um die Sicherheit geht - wie in dieser Runde erwähnt - kann man einfach ein bauartgeprüftes Katzenauge anpappen, eigentlich zwei (siehe TÜV-Schreiben). Oder geht's nur um einen "schicken" Aufkleber?


    Man kann es auch anders ausdrücken. Wozu wird gefragt, wenn die Antwort sowieso uninterassant ist, vor allem, wenn sie nicht in das eigene Weltbild passt.


    Dass es in der Praxis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht beanstandet wird ist anzunehmen. Aber wenn....


    Langweilig... nun ja, die 12. Runde zum Verbrauch oder die 198. Frage zum "idealen" Reifen sind auch nicht spannender.

    Hier läuft gar nichts aus dem Ruder. Alles ist höflich und sachlich.


    Motorradkoffer sind "Ladung" (wie Rolle, Topcase und Tanrucksack), auch dazu steht jede Menge im Gesetz!


    Warum wohl gibt's asymmetrische Koffersysteme (hochgezogener Auspuff)? Genau, wegen der Vorschriften zur Ladung und den damit verbundenen Breiten.

    Ja und, ist doch schön, wenn deine Kombi bunte Streifen hat. Dummerweise interessiert das die StVZO überhaupt nicht. Oder führst du deine Kombi auch alle zwei Jahre zur HU vor?


    Die StVZO regelt alles rund um Ausrüstung und Ausstattung von FAHRZEUGEN und verweist auf weitere Vorschriften und Regelungen, wie z. B. irgendwelche ECE-Vorschriften.


    Das ist eigentlich eine interessante Lektüre, hier mal der Inhalt:
    http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm



    Da findet man auch, dass für folgende Teile ein Bauartprüfung vorliegen muss:


    § 22 a
    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:.....


    15. Rückstrahler (§ 53 b, § 66 a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);



    Von Jacken, Halstüchern, Handschuhen oder sonstiger Schutzkleidung steht da nix, da steht immer was von Fahrzeugen.

    Das haben die von der Dekra gesagt...?


    Aber vielleicht finden die Herrschaften in der StVZO einen Paragrafen zur Motorradkombi. Die einzige Bekleidung die für Motorradfahrer geseztlich angesprochen wird, ist ist ein Helm. Und selbst der muss nur "geeignet" sein und es erfolgt keine Forderung nach irgendwelchen Normen


    § 21a (2) StVO.
    Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

    "Kleb rauf, was du willst...."


    Ich hab was ganz interessantes gefunden:


    Zitat:
    Ebenso wie Fahrräder dürfen auch Motorräder mit
    Reifen bestückt werden, in deren Flanken weißes
    reflektierendes Material eingearbeitet ist, und die
    folglich in der Dunkelheit als strahlende Ringe aufscheinen.
    Klar, dass das die seitliche Erkennbarkeit
    bei Nacht verbessert.


    Mehr Schutz im Dunkel verheißt auch die Möglichkeit,
    die Längsseiten des Motorrads mit zusätzlichen
    gelben Reflexstreifen zu garnieren. Doch
    Achtung: Diese müssen waagerecht verlaufen und
    dürfen nicht die Form von "Schriftzügen oder
    Emblemen" haben.


    Gegen vorschriftsmäßig montierte gelbe Rückstrahler
    an den Motorrad-Flanken hat die StVZO
    nichts einzuwenden: Weil sie ebenfalls eine vernünftige
    Sache sind, um die Biker von der Seite
    besser sichtbar zu machen.



    Ganzer Text hier, kommt übrigens vom TÜV:
    http://bmw.jh-service.net/imag…euchtungsvorschriften.pdf

    Boahhh, dann kann ich ja mit dieser gesicherten Erkenntnis auch bunte Effektbeleuchtung an die Koffer oder am Tankrucksack anpappen. Gerade zur Weihnachstzeit könnte da einige auf tolle Gedanken kommen.


    Die Koffer sind nicht typgeprüft, eine Beleuchtungseinrichtung (und dazu zählen auch Reflektoren aller Art) ist aber in Form, Farbe, Einsatz und Anbringung ganz genau definiert.


    Genau. Oder wie sagte Opa immer: "Wo kein Kläger, da kein Richter"


    Manche Zeitgenossen ziehen sich das durch die Nase.


    Ansonsten falle ich bei Winterbildern immer in eine tiefe Depression

    @PeTze
    Du willst den TÜV fragen...???


    Als ich an meiner GS die Blinker umbaute, habe ich von 4 Sachbearbeitern 3 Meinungen erhalten. Wobei der 4 TÜV-Prüfer nichts wusste und auch nur einen anderen fragte.


    Mein Kumpel bekam auf Fragen zum "H"-Kennzeichen nicht nur drei unterschieliche "Fach"antworten, sondern gleichzeitig auch noch 3 unterschiedliche Gebühren für's Verfahren genannt.


    Ich fuhr mit meiner GS zur HU und musste 45 Minuten in der Schlange warten. Als das Schnüffelstück in den Auspuff kam, waren die "Laborwerte" in schwindelerregenden Höhen. Erklärungsversuche meinerseits nahm er nicht an, laberte was vom kaputten Kat, mindestens aber kaputter Lambdasonde und jagte mich vom Hof. Wutentbrannt scheuchte ich den Boxer über die Stadtautobahn, fuhr wieder zum TÜV und hatte ein Riesenglück, als sich direkt vor mir das Tor öffnete und mich der gleiche TÜV-Ing. wieder zur Messsonde winkte. Die Werte waren allesamt im vorbildlichen Bereich. Da fragte der mich, wie ich den Auspuff so schnell reparieren konnte. Nun gut, nachdem ich dem Herren einen verbalen Einlauf verpaste, übernahm ein BMW-Spezi die weitere Tätigkeit.


    Wer also eine rechtsverbindliche Auskunft haben möchte, sollte lieber den Bundesminister für Verkehr anschreiben, das geht auch per e-mail. Das kann zwar etwas dauern, aber im Falle einer Rechtsstreitigkeit hat diese schriftliche Auskunft mehr Gewicht, als eine telefonische Auskunft eines TÜV-Fachmannes.


    http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html


    Skywalker
    SW-Motech schreibt nicht, dass es im Geltungsbereich der StVZO (also in Deutschland) zulässig ist. Die schreiben nur, dass die Reflexstreifen der ECE104 entsprechen.
    http://shop.sw-motech.com/cgi-…1288274410&typid=82324549



    Meiner ganz persönlichen Meinung nach (was natürlich beinhaltet, dass ich mich irren kann), sind seitliche "Reflexfolien" für "kleinere" Fahrzeuge nicht zulässig, denn:


    § 53 Abs. 10 StVZO, Zitat:
    Die Kennzeichnung von....


    .... schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,


    ist zulässig.


    Zitatende



    Das Motorrad wird überhaupt nicht erwähnt. Da aber hier ausdrücklich erwähnt wird, das es für die genannten Fahrzeuge zulässig ist, bleibt im Umkehrschluss eigentlich nur, dass es für andere Fahrzeuge nicht zulässig ist. Aber Logik ist im Gesetz manchmal auch so eine Sache, denn
    Logik und gesunder Menschenverstand sind in Gesetzen nicht immer erwünscht :mrgreen:


    Diese Reflektor-Dinger müssen bauartgeprüft sein (siehe im Zitat "genannte Vorschriften", wie z. B. auch "Katzenaugen"). Von daher sind irgendwelche Fantasieformen und Farben ein Angriffspunkt für die Rennleitung - sofern überhaupt darauf gesehen wird
    Siehe auch:
    http://www.wagner-projekte.de/html/konturmarkierung.html


    Aber vielleicht schreibt ja einer an Herrn Ramsauer und bekommt dort eine klare Auskunft.