Das ist am Mopedkoffer sicherlich eine sehr nebulöse Grauzone.
Grundsätzlich ist das aber eine lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug und ist somit in Gestaltung, Größe, Farbe usw. geregelt. In der Regel verfügen diese Reflexgeschichten auch über eine Prüfnummer.
Hier gab's mal im Verkehrsportal eine Runde zu dem Thema, da ging's aber um einen PKW
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=97445
Ich kann mir aber vorstellen, dass der Gesetzgeber eine Anbringung am Koffer/Topcase nicht zulassen würde, da man ja die Teile abnehmen kann und somit die Silhouette wieder ohne "seitlichen Schutz" wäre.
Ich glaube, es gab früher mal Seitenkoffer mit "Katzenaugen" (Krauser???), die habe ich aber schon ewig nicht mehr gesehen.
Wie gesagt, alles sehr nebulös und ob's beanstandet wird...?