Zitat von OrliAlles anzeigen.... dass man Tagfahrlicht nur benutzen darf, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet ist.
Bei Nebelscheinwerfern ist dies nicht so. Diese dürfen aber wiederum nur bei schlechten Sichtbedingungen wie Regen und Nebel (< 50 m Sicht) eingeschalten sein.
In anderen Foren habe ich gelesen, dass die Polizei aber auch bei normalen Sichtverhältnissen und eingeschalteten Nebelscheinwerfern keinen Stress gemacht hat!
Freundlichst Orli
zu 1) ist korrekt
zu 2) ist auch korrekt
zu 3) fahre seit 3 Jahren mit TFL und Abblendlicht (zusätzlicher Schalter um im Falle eines Falles sofort auf ein gedimmtes TFL schalten zu können und dann legal) - hatte bisher auch keinen Stress..... verboten ist das eine und das andere...
zu TFL: http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2010/34/pdf/F71.pdf
Verbaut habe ich: http://www.amazon.de/Dectane-L…dectane+tagfahrlicht+rund
Wer unbedingt auch Nebel-SW möchte: http://www.amazon.de/Devil-610…ht+nebelscheinwerfer+rund