Beiträge von ManfredK

    Nur am Rande für Italienreisende:


    Speedindex T (M+S) auf den Reifen ist in Italien von Mitte Mai bis Mitte Oktober unzureichend.
    Es droht ein hohes Bußgeld!!


    In den Sommermonaten muss in Italien der Speedindex der Reifen, den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entsprechen.


    Vielleicht eher einen Blick auf den TKC 70 werfen, der ähnliche Eigenschaften hat wie der Scout, aber mit dem passenden Index zu bekommen ist.


    Sicher, aber warum sollte ich dem alten Knaben unterstellen, dass er es falsch macht.


    Honda hat im Vergleich zu BMW grundsätzlich den schlechteren Anbringungsort des Hauptständers (sitzt nicht im Schwerpunkt - zu weit hinten) und macht es Fahrern grundsätzlich schwerer als BMW. Leichte Menschen sind da bei Honda im Nachteil..... das Problem kennt Honda auch seit Jahrzehnten und ich erinnere mich mit einem Lächeln an die kleinen Japse die bei uns im Geschäft (bei richtiger Technik) Motorräder auf den Hauptständer stellen wollten, um uns zu zeigen wie gut die Geometrie ist.


    Geh einfach mal ein zu einem BMW Händler, stell eine GS auf den Hauptständer und dann machs an deiner CT. Deine Technik bleibt gleich... aber der notwendige Kraftaufwand unterscheidet sich erheblich

    Wer so etwas möchte, soll doch als echter "do it youself - man" in den nächsten Baumarkt gehen, dort die Sanitärabteilung aufsuchen, passendes Abwasserrohr, Dichtungsringe, Deckel und Schellen kaufen und sich die individuelle Lösung suchen. Mittels passendem Lack wird das Einheits-Grau dann auch hübsch. Damit lassen sich dann individuelle Lösungen für den Motorschutz, die Seitenträger oder den Heckträger herstellen.


    Häuslebauer haben vermutlich alles benötigte schon zu Hause....


    Pitterl hat einen fairen Preis gemacht.... aber SW-Motech will für das schnöde Plastik viel Geld

    95 und 100kg Menschen haben beim Hauptständer gegenüber "nur" 72kg einen entscheidenden Vorteil von 23 bzw. 28 kg. Dieser "Vorteil" muss von leichteren (bei gleicher Technik) durch Kraft ausgeglichen werden.


    Im Einzelfall kann ein etwas verlängerter Ausleger am Hauptständer (so er denn nicht räumlich stört oder aufsetzt) hilfreich sein.

    Vorteile:


    entlastete Räder im Winter
    Wartung bis hin zur Ölstandskontrolle
    Radausbau vorne und hinten


    Lässt sich aber auch alles mit einem passenden Montageständer erreichen, ist also kein Muss....


    Nachteile


    Gewicht (sofern das bei einer CT eine Rolle spielt)
    Schräglagenfreiheit kann ich nicht beurteilen, da anderes Fahrwerk


    Habe Original Honda Ständer mit SW-MoTech Motorschutz

    Da das CBS der CT nur die sogenannte "Sportversion", andere sagen Sparversion ist, wird vorne nur 1 Kolben von 6 Kolben betätigt. Die Bremswirkung die von der Fußbremse nach vorne eingeleitet ist, kann "fast" vernachlässigt werden.


    Den Vorteil der großen CBS Lösung in anderen Hondas (Servowirkung) gibt es nicht mehr.


    Bremsen bis in den Scheitelpunkt ist problemlos, auch bei scharfer Fahrweise und ab dem Scheitelpunkt braucht man ohnehin keine Bremse mehr, sondern nur den Gasgriff. Speziell die DCT Version erleichtert zusätzlich noch das Fahren in engen Kurven, da lastfrei geschaltet wird. Bei engagierter Fahrweise habe ich für mich allerdings die Erfahrung gemacht, dass die automatischen Schaltpunkte nicht passen und ein manuelles Eingreifen sinnvoll ist. Das lastfreie Schalten bleibt aber immer noch

    Damit das ganze TÜV konform wird, wären für D ein paar Änderungen notwendig.


    Freiraum zu allen bewegten Teilen (Gabel, Gabelbrücke) müsste 10mm sein.
    Wer das Original nachbaut sollte dringend darauf achten kein Material mit mehr als 2mm Stärke zu verwenden, da es ansonsten an der Gabelbrücke klemmt.


    Die Änderungen müssten ungefähr an den roten Linien erfolgen.


    Man sollte wissen, dass es Honda intern durchaus eine Möglichkeit der beschleunigten Lieferung gibt.
    Da ManneB kein Zeitdruck herrscht, ist ja alles ok.



    Richtig - aber kein fristgerechter Nachbesserungsversuch ist Scheitern der Nacherfüllung. Damit er einen zweiten Versuch bekommt, müsste er einen fristgerechten ersten gemacht haben. §§ 439, 440 BGB


    Das betroffene Teil muss nicht bereits bei Übergabe defekt sein, es genügt auch, wenn der Fehler seinen Gründen nach vorhanden ist ( = z.B. fehlerhafte Konstruktion)


    Das der Fehler bei Übergabe seinen Gründen nach bereits vorhanden war, ließe sich durch die Einträge hier im Forum schon beweisen. Daher in diesem konkreten Fall recht einfach zu beweisen.