Hallo Forum,
da ich heute im Stau stand (mit Auto) und zu Hause die neue ADAC-Mitgliederzeitung im Briefkasten fand, in welcher wiederholt etwas zum Rechtsfahrgebot stand, möchte ich - auch in Vorbereitung auf die neue Saison - das Thema zur Diskussion stellen, ob es nun explizit für uns Biker verboten ist, im Stau auf der Autobahn vorbeizufahren.
Im ADAC-Artikel stand, dass es eine Ausnahme für das Rechtsfahrgebot gibt, nämlich bei Stau und Stopp-and-Go. Da dürfen die Fahrzeugführer (das sind wir ja auch) auch rechts überholen, z. B. wenn der Verkehr auf der mittleren Spur z. B. wegen Einfädelns steht und die rechte Spur dadurch schneller ist.
Wenn aber das rechts überholen in diesen Fällen erlaubt ist, dann ist es meiner Meinung nach erst recht im stehenden Verkehr.
Wenn ich mit meinem Bike zwischen der mittleren und der linken Spur durchfahre, so "überhole" ich die mittlere Spur, was definitiv erlaubt ist.
Nach dem o.a. Beitrag ist aber in solchen Situationen auch das Überholen auf der "rechten" Spur erlaubt, also auf der der linken Spur rechten Seite gesehen.
Mir geht es in dem Thread nicht darum, was ihr macht - ich mache es einfach - aber mir geht es darum, was in Dtl. Recht ist.
Wer weiß eventuell über Gerichtsurteile dazu Bescheid, etc.?