Polizei will rasende Biker schärfer kontrollieren

  • #41

    @ Oli


    Hab lieber Mitleid mit den Stadtkämmerern. Die müssen jetzt bestimmt wieder Sonderschichten schieben und hunderte von Bußgeldbescheiden zustellen und darauf achten, dass die Kohle pünktlich kommt.

    Ein Wappen des MSV Duisburg am Heck gleicht einer Charakterstudie des Piloten. Leidensfähig, treu, ausdauernd, verzeihend, unverzagt und immer auf ein Wunder hoffend. Wer dieses Wappen zeigt, der kennt das Leben, ist geerdet und weiß um seiner selbst.

  • #43

    Und weil da ein paar Idioten mit ihren Autos Rennen veranstalten, werden Motorradfahrer stärker kontrolliert?
    ...na passt ja ins Gesamtbild, dass unsere Polizei (Forumsteilnehmer selbstverständlich ausgenommen!) so abgibt...

  • #44


    wer hat schon Lust sich von Nordafrikanern beschimpfen und verarschen zu lassen.
    Da sind Biker doch pflegeleichte Beute... :evil:

  • #45

    Nur in gaaaanz knapper Zusammenfassung.


    Ein Teil dieser Diskussion lief darauf hinaus, wie man mit hirntoten Verkehrsteilnehmern umgeht. U. a. ging's um Sicherstellung des Fahrzeuges zum Zwecke der Einziehung und Vernichtung. Im vorliegenden Fall war eines der Fahrzeuge "auf Mutti" zugelassen. Dazu wurde auch der Bogen gespannt, dass das Gesetz bereits jetzt die Möglichkeit bietet ein Fahrzeug einzuziehen, wenn Fahrer und Halter NICHT identisch sind (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Warum nicht auch bei "Rennsportveranstaltungen" dieser Art?


    Zwar ging es im Thema ursprünglich um Polizeikontrollen bei "rasenden Motorradfahrern", aber prinzipiell muss wohl festgehalten werden, dass es so kranke Typen auch unter den Motorradfahrern gibt.


    Reicht es in solchen Fällen aus, maximal auf "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" zu gehen oder kann hier bereits von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden, da die Teilnehmer dieses Wahnsinns billigend in Kauf nehmen, das andere getötet werden? Hier bietet sich - meiner Meinung nach - in der Tat ein Vergleich mit den Steinewerfern von Brücken an, bei denen auch grundsätzlich von Tötungsabsicht ausgegangen wird.
    http://www.rechtsindex.de/stra…uecke-ist-versuchter-mord


    Wer nachts mit deutlich über 100 Km/h bei illegalen Straßenrennen auf dem Kurfürstendamm bei Rot über die Ampel jagd, ist meiner Meinung nach genau so einzustufen, wie der Steinewerfer.


    Ob der auf'm Motorrad sitzt oder im Lambo, der auf Papi zugelassen ist, spielt keine Rolle.

  • #46

    Hallo Norbert,


    Das wird ja zum Fachseminar auf Verkehrsgerichtstagsniveau! :clap:
    Ich als Nichtjurist kann da nur den Klugschiss eines Hobbyphilosophen entgegensetzen... :oops:



    Ich schreib dann mal ein Buch...


    Ich bin auch der Meinung, dass Fahrzeugführer, die im öffentlichen Verkehrsraum Rennen veranstalten und unbeteiligte gefährden aus dem Verkehr gezogen werden!
    Aber Tötungsabsicht???
    Als nächstes ist dann jeder Motorradfahrer ein Raser und handelt automatisch in Tötungsabsicht...
    Wieso fährt einer Motorrad, wenn er nicht rasen will!!?
    Und wenn er rasen will...
    Bitte erklär mir jetzt nicht, wieso man Moped fährt - meine rhetorische Frage ist ein unterstellter Gedankengang eines militanten Nichtmotorradfahrers, der alle Einspurigen mindestens für Selbsmörder hält (landläufig Autofahrer genannt - 90% der Bevölkerung...).


    Seit einem knappen halben Jahrhundert beobachte ich, dass Politiker den Straßenverkehr sicherer machen wollen.
    Dann werden sie von der Autolobby ins Hinterzimmer gebeten.
    Am Ende kommt ein Gesetz gegen Motorradfahrer heraus...
    Dass rein statistisch eine Maßnahme die sich nur an einer winzigen Minderheit abarbeitet wenig Effekt hat, interessiert keinen.
    Das stimmvieh sieht, dass etwas beschlossen wurde und muht zufrieden zustimmend!
    Und der Politiker ist zufrieden, dass er nur einen kleinen Anteil seiner Wähler verärgert hat (Motorradfahrer, die Tageszeitung lesen - also maximal 0,5%).


    Hätte ich Unrecht, gäbe es den Stufenführerschein und die Helmpflicht für alle Autofahrer!
    Auch hier gleich der Disclaimer: Nein, ich würde (fast) nie ohne Helm Motorrad fahren!


    Volkswirtschaftlich würde eine Helmpflicht für Autofahrer viel mehr Sinn machen! Aber erstens fänden die Lawmaker es doof, selbst einen aufzusetzen und zweitens verärgert man so viele Wähler und Lobbyisten... Also suche ich mir eine Minderheit (Motorradfahrer) und statuiere ein Exempel!
    So funktioniert Demokratie!
    Die Mehrheit sind Idioten und die Minderheit kann nichts dagegen tun...


    Auf auf!
    Mehr Streckenverbote, mehr selektive Geschwindigkeitsbegrenzungen für Zweiräder, Mehr Bekleidungsvorschriften für Zweiradfahrer, schwierigere Fahrerlaubnisregeln für Einspurige, verschärfte Lärmvorschriften... Und am Ende rufen wir alle Hurraaaa! Es ist ja vernünftig und für die Sicherheit!


    Und dann bitte verschärfte Kontrollen gezielt nur gegen die Motorradfahrer!


    Da kann sich der Polizist im Wald verstecken und aus dem Hinterhalt für Einnahmen sorgen!


    So ein Polizist ist knapp und teuer!
    Auf der Domplatte zum Beispiel wäre es viel zu gefählich, ihn einzusetzen!
    Er könnte im Einsatz kaputt gehen und hätte dann einen Krankenschein!
    Wer soll das dann wieder bezahlen?


    Es ist wirklich besser, Motorradfahrer zu schikanieren, ich sehe es ja ein...

  • #47



    Es gibt in der Betrachtung der Geschwindigkeitsübertretung einen großen Unterschied.


    Standardsituation: Ortseingang, noch etwas zuviel auf dem Tacho... kennen wir alle, oftmals auch mit Erinnerungsfoto :mrgreen: Hier kann von (grober) Fahrlässigkeit ausgegangen werden und somit gehört dieser Vorfall zu den üblichen Gefahren, die aus dem Straßenverkehr hervorgehen.


    Die Verabredung, sich mit gleichgesinnten zu einem "Rennen" auf dem Kurfürstendamm zu treffen und dort nachts bei Rot über die Ampel zu schießen, ist aber ein mit Vorsatz durchgeführter Rechtsbruch, der nichts mit den üblichen Gefahren des Straßenverkehrs zu tun hat.


    Obwohl Analogien im Recht kaum bis gar nicht möglich sind, drängt sich hier vielleicht der Vergleich mit einem Brandstifter auf. Der will vielleicht auch nicht, dass Menschen getötet werden, nimmt es aber (je nach Begleitumstände) billigend in Kauf. Genau wie der Steinewerfer auf der Autobahnbrücke, der vielleicht „nur“ einen Schrecken einjagen will
    http://www.juraforum.de/lexikon/eventualvorsatz


    Nach dem Unfall am Ku-Damm wird sowieso wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, das ist Standard nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Hier geht’s aber um das Tatbestandsmerkmal „fahrlässig“. Und nach meiner Meinung liegt in einem solchem Fall keine Fahrlässigkeit vor. Jeder, der zumindest temporär mal so viel Hirn hatte, dass er einen Führerschein bekam, muss damit rechnen, dass solche Rechtsbrüche eine konkrete Gefährdung beinhalten. Wenn sich dann noch in „sozialen“ Netzwerken zu Rechtsbrüchen verabredet wird, hat das eine andere Dimension.


    Und da es dann ein vorsätzliche Straftat wäre, unterliegt somit das Fahrzeug der Kette "Sicherstellung – Einziehung – Vernichtung“, da es als Tatwerkzeug in Verbindung mit einer Straftat eingestuft werden kann.


    Heute war in einer großen Berliner Zeitung zu lesen, dass die „Grünen“ jetzt mehr Radarkontrollen am Ku-Damm fordern. Bei so viel erfrischender Intelligenz unserer Volksvertreter weiß ich allerdings nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll. Andere fordern das Führerscheinrecht dahingehend zu ändern, dass Führerscheinneulinge eine PS-Begrenzung haben sollen. Allerdings kann ich auch mit einem 50-PS-Polo nachts auf dem Ku-Damm Rennen veranstalten.


    Die Schweiz zeigt, wie die ganze Sache mit einem Satz im Gesetz simpel geregelt werden kann, auch wenn noch nichts Schlimmes passiert ist, denn dort kann ein Richter ein Auto einziehen wenn
    „eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde“ (siehe in dieser Diskussion weiter oben)


    Das wäre mal eine Aktion: Polizeikontrolle an bekannten „Rennpisten“, ein Richter ist mit vor Ort und ordnet eine evtl. Einziehung an. Spätestens im Wiederholungsfall gibt’s dann überhaupt keine Fragen mehr.

  • #49


    Danke Norbert,


    Und wer einen VW-Diesel fährt, tut dies auch mit Tötungsabsicht... Er nimmt es ja billigend in Kauf - bedingter Vorsatz! - dass dadurch Menschen an Krebs sterben :angry-banghead:


    Was mir immernoch nicht aufgeht ist, dass man Opfer von Autorennen in Berlin dadurch verhindert, dass man gezielt Motorradfahrer auf der Landstraße bei willkürlicher Geschwindigkeitsbegrenzung abkassiert...



    Aber wahrscheinlich fehlen mir dafür die IQ-Punkte... :teasing-tease:

  • #50


    Auch wenn es oft den Anschein hat, aber Geschwindigkeitsbegrenzungen (oder andere Streckenverbote) sind in der Regel NICHT willkürlich. Denn eine willkürliche Maßnahme (Verwaltungsakt) würde niemals einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Wann/wie Streckenverbote eingerichtet werden können, ist im Gesetz exakt geregelt.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!