Drehmomentbegrenzung entfernen legal?

  • #101

    Erstaunlich, welche Laufzeit dieser Thread hat :)


    Hier haben wir doch eigentlich das alles entscheidende Argument GEGEN eine Veränderung. Also ich selbst habe den Crosstourer sehr ausgiebig zur Probe gefahren bevor ich ihn gekauft habe. Seine Leistungsreserven sind mehr als ausreichend in jeder Verkehrssituation, in die man im öffentlichen Straßenverkehr geraten kann. Will sagen: Sowohl die schnelle Verzögerung, als auch das schnelle Beschleunigen z.B. um aus einer Gefahrensituation zu flüchten oder bei einem Überholmanöver rechtzeitig wieder einscheren zu können, reichen mir vollkommen aus.
    Hätte der Crosstourer in seinen Papieren stehen, dass er nur 99 PS und 99mn hat, hätte ich ihn trotzdem gekauft, denn ich habe mich für eine gebotene, und von mir persönlich für perfekt befundene Fahrleistung entschieden, und nicht für irgendwelche Zahlen im KFZ-Schein, und nicht für oder gegen irgendwelche elektronischen Helferlein, welche die Kraft des Motors SINNVOLL regeln. Der CT fährt, so wie er ist, einfach grandios.
    Selbstverständlich ist es verlockend, aus dem Crosstourer Aggregat die Leistung zu kitzeln, die in seinem Schwestermodell serienmäßig vorhanden ist, oder meinetwegen noch mehr. Aber es sind beides völlig unterschiedliche Fahrzeuge und alles, was nicht den Parametern der Betriebserlaubnis entspricht, hat auf öffentlichen Straßen nun mal NICHTS zu suchen. Also ein Crosstourer mit 200 PS? Gerne, wäre sicher mal ein lustiger Spaß, aber bitte nur auf der Rennstrecke. Und ist der CT für die Rennstrecke wirklich das optimale Fahrzeug?
    Ja, ich habe verstanden, es geht hier nicht um Maximalleistung sonder nur um die Abschaltung der Drehmomentbegrenzung in den unteren Gängen. Aber eben auch das führt schon zu einem Erlöschen der BE.


    Du willst mir jetzt nicht sagen dass Du die serienmäßige Power des Crosstourers nicht spüren kannst?? Der hat doch auch so schon mehr als genug...


    Das Folgende richtet sich nun ausdrücklich NICHT an irgendeinen bestimmten Forumsteilnehmer und stellt meine persönliche Meinung dar: Logisch zu Ende gedacht ist Leuten, die illegale KFZ im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, offenbar unser Rechtssystem egal und damit auch das Risiko, Andere mehr als vermeidbar zu gefährden. Genau dafür haben wir den §1 der StVO. So jemand besitzt den Reifegrad eines 16 jährigen Rollertuners (wobei ich den noch eher verstehen könnte, weil der mit diesen schwachsinnigen, erlaubten 45 km/h eigentlich nur kein Verkehrshindernis sein will) und gehört nicht in den öffentlichen Straßenverkehr, jedenfalls nicht mit einem Fahrzeug wie dem Crosstourer. Das gilt in gleichem Maße natürlich auch für Autotuner und deshalb finde ich Richter gut, die hier kein Pardon kennen.


    Ob das entfernen der Drehmomentbegrenzung des Crosstourers allerdings ein Erlöschen der BE rechtfertigt, darüber kann man sicher auch wiederum geteilter Meinung sein. Es ist aber nun mal so.

  • #102

    ok, ich schieb noch einen nach... :D :D :D

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    Schaut Euch das mal an... lustig für alle, die noch aus ihrer Jugend die Kreidler Flory kennen...

  • #103


    Was auch immer Mopedfahrer mit Wirtschaftsschädigung zu tun haben wird sich sicher auch bald mir erschließen. Oder auch nicht, ist dann auch egal. Und ja ich fahre auch mit Bus und Bahn. Bochum - Mannheim in lässigen 2,5Stunden. Das macht keiner mit einen Kfz. Das nur by the way.
    Der Inhalt meiner Botschaft ist lediglich, dass die ABE für das Bike nun einmal existiert und keine Rücksicht auf Befindlichkeiten von Fahren wert legt. Fummelt jemand am Mapping oder sonst einem Bauteil herum, ist diese ABE erloschen. Da führt kein Weg vorbei.


    Ob die 129PS im Schein stehen und nicht überschritten werden spielt keine Rolle. In der ABE ist eine Software hinterlegt, die bei Honda eine Typennummer hat. Diese Software ist an die ABE gebunden. Änderung der Software führt nun einmal zum Erlischen der ABE. Es spielt keine Rolle das es jemand anders sieht.


    Gruß

    :auto-sportbike: Die Straßen sind nicht überfüllt im Ruhrgebiet. Es gibt nur zu wenige.

  • #104


    Lass gut sein,Thomas. Diese Diskussion ist ungefähr so sinnvoll wie der Versuch einen Ochsen in´s Horn zu kneifen.
    Es gibt hier eben ein paar spätpubertierende Mofafrisierer, die sich einen bequemen 300 Kilo-Tourer mit Rennsportgenen
    backen wollen.
    Da kommst du mit rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht weiter. Lass sie flashen und pimpen, jedem
    das Seine. Die Jungs sind erwachsen und für sich selbst verantwortlich, Vernunft und gesunder Menschenverstand sind
    hier nicht gefragt.
    Mach´s wie ich, genieß die Kiste wie sie ist und freu dich auf die Saison.

  • #105


    Tolle Theorie, klingt nach einem Nichtstudium der Ökonomie. Wäre sicher toll für die Wirtschaft, wenn man alle Motorräder, die auf
    den Straßen unterwegs sind, nicht verkauft hätte.


    Wie sprach schon der alte Ostfriese Otto? Sollte man darüber einmal nachdenken? Ich denke nein. Guten Abend.

  • #108

    Hallo Jungs,


    bleibt konstruktiv und bekommt euch nicht in die Haare, das ist es nicht wert!


    Kernpunkt der Frage war, ob es legal ist!


    Kurz und knapp: NEIN


    Das Fahrzeug hat eine Bauart bedingte Abnahme und nur in diesem Zustand wurde es abgenommen! Verändert man etwas daran, ist eine Vorstellung bei einem sachverständigen "Prüfer" notwendig!!!
    (Egal wie man das sieht, durch eine ABE, ein TÜV-Gutachten oder eine Einzelabnahme!)


    Und nun lasst euch gegenseitig die "Luft" zum Atmen! :D


    LG Klaus

    Klaus

    Der Weg ist das Ziel

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