Hallo,
meine Versicherung lehnt eine Zusatzversicherung für ein Endurotraining ab.
Die Versicherung schreibt:
...In der Haftpflichtversicherung besteht gemäß Punkt A.1.5.2 der AKB 10/2014
auch kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen
Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Wenn es bei dem Enduro-Training auch um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt,
besteht kein Versicherungsschutz.
Meine ie Erklärung, was ein Endurotraining ist und dass es hier keneswegs um Höchstgeschwindigkeiten geht, half nichts.
Hat jemand von Euch sich schon einmal damit beschäftigt oder eine Idee?
Gruß
Ed