Schweiz: 100 mit Hänger

  • #2

    Hallo Dieter


    Ich war im Juni in der Schweiz mit einem Moppedhänger mit 100er Zulassung unterwegs.

    Erlaubte Geschwindigkeit 80 km/h.


    Zusätzlich benötigst du für das Auto und den Hänger eine Autobahn Plakette, also nicht billig. Die Fahrt dauerte deutlich länger durch die Schweiz, als wenn ich von München über Stuttgart nach Frankreich gefahren wäre.


    Viele Grüße


    Klaus

  • #4

    Hallo Klaus,


    vor 2-3 Jahren haben mich 95 mit Hänger in der Schweiz schon mal so um die 80 Franken gekostet. Die haben da Blitzer, die erkennen den Hänger :(


    Aber ab 1.1.21 soll es anders sein, siehe obiger Link.


    Schweiz kostet 2 x Plakette, aber Frankreich kostet Autobahnmaut. Also so groß ist der Unterschied da auch nicht...


    Gruß Dieter

  • #5

    Hallo Dieter,


    die Regelung des Schweizer Bundesrates - ab 01.01.2021 - besagt wörtlich:
    "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h
    auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind."


    Grundsätzlich ist zu klären, ob auch die deutsche Sonderregelung der Tempo 100-Zulassung von Anhängern für deutsche
    Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Schweiz anerkannt wird. Selbst eine EU-weite Regelung wäre in der Schweiz nicht
    automatisch anerkannt.


    Hier bleibt abzuwarten wie die Schweizer Behörden das auslegen.


    Ich denke, bei den automatischen Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn wird wohl kaum ein Unterschied zwischen
    deutschem und schweizerischem Gespann gemacht.

    Aber bei einer individuellen Kontrolle durch die örtliche Polizei könnte es - bis zur Klärung / Anerkennung - Probleme geben.


    Wäre sicherlich interessant wie das der ADAC bewertet. Leider habe ich beim ADAC hierzu noch nichts gefunden / gelesen.

    => Anfrage ist raus....


    Siggi


    Honda VFR1200X Crosstourer (SC70), candy prominence red, Modell 2012, EZ 04/2013

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • #6

    Die 100km/h Plakette gilt nur in Deutschland.

    Im jeweiligen Ausland gelten die dortigen Regeln.


    In Frankreich z.B. gilt auf Autobahnen auch für Gespanne 130 - solange das Gesamtgewicht 3,5t nicht übersteigt.

    Mit der E-Klasse und 2 Crosstourern auf dem Hänger durfte ich also 130 - auch ohne 100-Zulassung... wenn die Schweiz grundsätzlich 100 erlaubt, dann braucht man auch dort keine deutschen Aufkleber.

  • #7

    Und hier die Antwort des ADAC:


    Wohnanhänger können in Deutschland für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen werden, sofern sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.

    Diese Ausnahmegenehmigung gilt regelmäßig nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Im Ausland sind die für Anhängergespanne geltenden, oftmals niedrigeren Tempolimits einzuhalten (z.B. in Italien: 80 km/h auf Autobahnen).

    In Frankreich ist für Gespanne bis 3,5 t zGG auf Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.


    Umgekehrt gilt die schweizerische 100 km/h Zulassung grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit einer entsprechenden schweizerischen Zulassung, es sei denn Fahrzeuge mit deutscher 100 km/h Zulassung sind ausdrücklich vom Gesetzgeber mit eingenommen.

    Dies ist allerdings in diesem Fall nicht ersichtlich.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.


    Honda VFR1200X Crosstourer (SC70), candy prominence red, Modell 2012, EZ 04/2013

  • #8

    UPDATE: es gelten also im wesentlichen die Papiere des Hängers, also Zeile 22 des Fahrzeugscheins, sowie der Geschwindigkeitsindex der Reifen. Genauer:


    • Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
    • Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
    • ...
    • Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden.
    • Auch die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Dies ist ersichtlich am Geschwindigkeitsindex, einem Buchstaben (z.B. „N“) auf der rechten Seite der Reifendimension: 185/60 R 12 C 104/101 N.
    • Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „F“ und „G“ sind ungenügend.
      Die Bedeutung der Buchstaben:
      F bis 80 km/h
      G bis 90 km/h
      J bis 100 km/h
      K bis 110 km/h
      L bis 120 km/h
      M bis 130 km/h
      N bis 140 km/h

    Quelle:

    https://www.tcs.ch/de/camping-…bahnen-fuer-anhaenger.php

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