Beiträge von norbert_CT

    Wenn's richtig "durchgezogen" wird, ist man verdammt schnell im Dunstkreis des § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch), zumindest in Deutschland


    Zitat
    (1) Wer in rechtswidriger Absicht ....


    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,


    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Zitatende
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


    Hier ist die "Sache mit der Erkennbarkeit" genau zu prüfen. "Wer in rechtswidriger Absicht" beinhaltet den Vorsatz, also eine bewusste Handlung. Und dann kommt folgerichtig die Frage nach dem "warum" auf. Das erklärt mal einem Richter, warum das Kennzeichen absichtlich "schräger als erlaubt" montiert war.


    Wenn's "richtig gut" läuft, könnte sogar der Bereich der Urkundenfälschung tangiert werden, da Kennzeichen und Fahrzeug eine "zusammengesetzte Urkunde" bilden, die in ihrer technischen Ausführung vorgeschrieben ist. Das war vor einigen Jahren sehr häufig, als einige Schlauberger Klarsichttfolie über die Kennzeichen klebten, um durch die angebliche Reflexion den Blitzern ein Schnäppchen zu schlagen.


    Wer jetzt glaubt, hier gilt: "Kennzeichen schlecht lesbar = 5 Euro" täsucht sich. Dabei geht's um vedreckte oder im Winter eingeschneite Kennzeichen
    Siehe Verwarnungsgeldkatalog, § 23 StVO
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


    Kennt sich jemand von der Rennleitung mit der Materie aus, ist das auch in Deutschland kein "Spaßbringer".


    Hallo Manfred,


    dann ist aber auch die Anmerkung richtig, siehe weiter oben (Empfehlung Handbuch) ;)


    Obwohl ja Analogien im Recht fast nicht möglich sind, haben wir eine durchaus vergleichbare Situation.


    Kein (Reifen)Zwang, aber es gibt seitens der Hersteller Empfehlungen. Also genau so wie beim Fahrradhelm. Kein Zwang, nur Empfehlung.


    Fahrradhelm nicht vorgeschrieben und trotzdem versuchte eine Versicherung teilweise die Kosten auf die Unfallgeschädigte abzuwälzen, weil sie keinen Fahrradhelm trug. Begründetet wurde dies mit dem erhöhten Risiko, wenn Radfahrer keinen Helm tragen. Erst vorm Bundesverfassungsgericht wurde endgültig entschieden.


    Wie schon gesagt, mir persönlich wäre es nicht wert, es darauf ankommen zu lassen, weil das Angebot an entprechenden Reifen mit Herstellerfreigabe riesig ist.

    Wer sich einmal die Mühe macht und drückt vor dem Einstellen der Handbremse den Bremssattel der "Hauptbremse" zurück, wird feststellen, dass die Handbremse nahezu wirkungslos ist, wenn sie nicht an der Scheibe schleift. Stellt man sie "auf Wirkung" ein, schleifen die Beläge recht deutlich.


    Das ist bei Bremsen so, aber an dieser Stelle ist die Grenze zwischen "keine Wirkung, kein Verschleiß" und "große Wirkung, großer Verschleiß" sehr eng.


    Für kleines Geld gibt's ein kleines Set, bestehend aus Seitenständerauflage und Klett-Fixierband für den Handbremshebel. Und so'n Klettband passt in jede Tasche.
    https://www.louis.de/artikel/park-set/10026457

    Hallo Manfred,


    aber wie soll er vor Reifen warnen?


    Insbeondere vor dem Hintergrund über i-net-Einkäufe praktisch in jedem Winkel auf dieser Welt Reifen zu kaufen, die es hier nicht gibt, ist das kaum möglich.


    Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass Honda jeden Reifen testen müsste, um evtl. warnen zu können. Also wird der andere Weg eingeschlagen und eine Reifenempfehlung ausgesprochen.


    Spätestens dann, wenn die empfohlenen Reifen aus dem Reifenhersteller-Programm gestrichen werden wird sich nämlich der "schwarze Peter" zugeschoben. Nicht grundlos geben auch die Reifenhersteller entsprechende Freigaben nach Tests, in denen sehr oft auch die E-Nummer des Fahrzeuges vermerkt ist. Siehe z. B. bei Michelin
    http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/873


    Auch Conti listet für die SC70 nur bestimmte Reifen:
    http://www.reifen-freigaben.de…ental_reifenfreigaben.pdf


    Ob es überhaupt schon einmal ein Unfall durch "falsche Reifen" gab, weiß ich nicht. Mir sind auch keine Urteile bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, ich hätte aber auch keine große Lust, es darauf ankommen zu lassen ;)


    Außerdem ist das Angebot so groß, so dass es vom Straßen- bis Geländegummi alles mit Freigabe gibt. Zumindest bei den namhaften Herstellern.


    Einen Vorteil hat die Angelegenheit mit der "freien Reifenwahl", man muss keine schriftliche Freigabe mehr mitführen. :mrgreen:

    Nicht vergessen, Honda empfiehlt im Fahrerhandbuch/Anleitung Reifen!


    Im o. a. ADAC-Text heißt es:


    Zitat
    Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will.
    Zitatende


    Zwar ist man dann die Sorgen bei TÜV und Rennleitung wegen "falscher" Reifen los, es besteht aber ein Restrisiko im zivilrechtlichen Bereich.