Soeben im TV gesehen, Ratgeber Recht

  • #1

    Passiert in Italien,
    ein deutsches Motorradpärchen, beide Selbstfahrer,
    werden zur Kontrolle rausgewunken.
    Nichts gefunden....


    ausser...


    Kennzeichenwinkel nachgemessen, herausgekommen 34 grad Neigungswinkel,
    nicht erlaubt.


    1100 Euro Strafe und sofortigen Einzug des Motorrades.
    Strafe wurde bezahlt, leider nicht unter Vorbehalt,
    Maschine wurde dann, nachdem Rechtschutz und Italienischer Anwalt in München eingeschaltet wurde,
    rausgegeben, bis zur Urteilssprechung.


    Nach derer müsste maschine wieder nach Italien, zur Stillegung für die restlichen 79 Tage.


    Verfahren läuft noch, Anwalt sagt, nach gültigem Europäischem Recht,
    könne Maschine auch in Deutschland für die Zeit stillgelegt werden können.


    Noch schwebendes Verfahren.



    Hammer oder....?


    Ohne Helm in Italien 334 Euro und 60 Tage Moped weg.
    Nur mit einem Arm fahren, 334 Euro und auch 60 Tage Moped weg.



    Ard Ratgeber Recht Samstag 050714 17.03 Uhr



    Gruß aus dem Schwarzwald

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück!


    Gruß Berthold


    G.Zümo 660, TT Crash Bar's , MRA VTS, TT Breit und Fern LED,HS,TC CT, OEM Koffer

  • #2

    Teurer Spaß [FLUSHED FACE]
    Wenn du im Ausland unterwegs bist, können sich solche Spielereien am Moped viel schlimmer bemerkbar machen, als in Deutschland.
    EU hin und her, da sollte mann Vorsicht walten lassen.
    Freunde von mir (absolute Heizerfraktion), biegen in den Dolos ihre Kennzeichen extra hoch, um nicht verwertbar geblitzt zu werden.
    Das sind dann die Reaktionen der Executive .
    Schöne Sch....
    MfG Ralf

  • #3

    Hab ich da noch lust auf eine Italienreise?


    Ich bin mir gar nicht sicher wie ich in so einem Fall reagieren würde!!!
    (haben die auch Jacken mit Reisverschluß hinten dabei?


    Die wollen wohl die Motorradfahrende Besucher reduzieren.


    MfG
    Walter

    MfG
    Walter

  • #5

    Ich noch mal,
    während in Deutschland ein Winkel von 30 Grad erlaubt sind, wurde hier von den Tifosi weniger als 34 Grad bestraft!!
    Wenn dieses Kennzeichen irgendwo zwischen 30-34 lag, wäre es doppelt ärgerlich, sehr kleinlich und fraglich, ob dies mit EU Recht vereinbar ist.
    So gesehen hab ich den Betroffenen Unrecht getan, als ich dies unter dem Motto ,,selbst Schuld" abgetan habe.
    Trotzdem fahre ich gern durch und in Italien und hatte bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
    MfG Ralf

  • #6

    Wenn's richtig "durchgezogen" wird, ist man verdammt schnell im Dunstkreis des § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch), zumindest in Deutschland


    Zitat
    (1) Wer in rechtswidriger Absicht ....


    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,


    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Zitatende
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


    Hier ist die "Sache mit der Erkennbarkeit" genau zu prüfen. "Wer in rechtswidriger Absicht" beinhaltet den Vorsatz, also eine bewusste Handlung. Und dann kommt folgerichtig die Frage nach dem "warum" auf. Das erklärt mal einem Richter, warum das Kennzeichen absichtlich "schräger als erlaubt" montiert war.


    Wenn's "richtig gut" läuft, könnte sogar der Bereich der Urkundenfälschung tangiert werden, da Kennzeichen und Fahrzeug eine "zusammengesetzte Urkunde" bilden, die in ihrer technischen Ausführung vorgeschrieben ist. Das war vor einigen Jahren sehr häufig, als einige Schlauberger Klarsichttfolie über die Kennzeichen klebten, um durch die angebliche Reflexion den Blitzern ein Schnäppchen zu schlagen.


    Wer jetzt glaubt, hier gilt: "Kennzeichen schlecht lesbar = 5 Euro" täsucht sich. Dabei geht's um vedreckte oder im Winter eingeschneite Kennzeichen
    Siehe Verwarnungsgeldkatalog, § 23 StVO
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


    Kennt sich jemand von der Rennleitung mit der Materie aus, ist das auch in Deutschland kein "Spaßbringer".

  • #7


    Formalrechtlich - ja!


    Hier die EU-Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen an Motorrädern:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…qid=1404641385337&from=EN


    Abweichungen sind illegal, egal, ob 1 oder 20 Grad.


    Gibt ja auch nicht "ein bisschen schwanger" :mrgreen:

  • #8

    Jetzt verstehe ich, wieso mir bei der Durchfahrt in Italien zwei Mopedfahrer heftig gestikulierend zu verstehen gegeben haben, den Arm runterzunehmen, als ich sie gegrüßt habe.... die haben alle nur die Finger am Lenker angehoben oder kurz den Arm nach unten seitlich gestreckt gegrüßt.


    Kurios, dass es dort so heftige Strafen gibt, wogegen sich um Geschwindigkeitsbegrenzungen keiner zu scheren schien.

    Allzeit Gute und sichere Fahrt,
    Karim

  • #9

    ANGEBLICH wurde diese Regelung immer beide Hände am Lenker zu lassen, eingeführt, um Handtaschenräubern , die vom Roller/Motorrad agierten, das Handwerk zu legen.


    Dabei gibt's eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder diese Story ist eine "urban legend" oder der Erfinder dieser Anti-Motorrad-Handtaschenräuber-Maßnahme ist ein überlebender Hirnspender. :mrgreen:


    Siehe auch:
    http://www.motorradonline.de/r…adfahren-in-italien/87278

  • #10


    Das hört sich ja alles nicht so schön an. Will im September eine Rundreise in Italien machen.
    Mit dem Nummernschild und dem Auspuff habe ich keine bedenken.
    Nicht während der Fahrt aufstehen und die Hand am Lenker lassen sollte ich auch hinbekommen.
    Das Navi wird eingestellt, das es bei Geschwindigkeit überschreiten Alarm macht ist auch noch okay.
    Wie sieht es mit den Umweltzonen für unseren CT aus? Muss ich mir jetzt eine Plakette holen? Habe so etwas noch nie gebraucht.

    Viele Grüße von der Ostsee


    Hans

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