Passiert in Italien,
ein deutsches Motorradpärchen, beide Selbstfahrer,
werden zur Kontrolle rausgewunken.
Nichts gefunden....
ausser...
Kennzeichenwinkel nachgemessen, herausgekommen 34 grad Neigungswinkel,
nicht erlaubt.
1100 Euro Strafe und sofortigen Einzug des Motorrades.
Strafe wurde bezahlt, leider nicht unter Vorbehalt,
Maschine wurde dann, nachdem Rechtschutz und Italienischer Anwalt in München eingeschaltet wurde,
rausgegeben, bis zur Urteilssprechung.
Nach derer müsste maschine wieder nach Italien, zur Stillegung für die restlichen 79 Tage.
Verfahren läuft noch, Anwalt sagt, nach gültigem Europäischem Recht,
könne Maschine auch in Deutschland für die Zeit stillgelegt werden können.
Noch schwebendes Verfahren.
Hammer oder....?
Ohne Helm in Italien 334 Euro und 60 Tage Moped weg.
Nur mit einem Arm fahren, 334 Euro und auch 60 Tage Moped weg.
Ard Ratgeber Recht Samstag 050714 17.03 Uhr
Gruß aus dem Schwarzwald