Beiträge von norbert_CT

    Es werden ja jetzt doch einige Themen angerissen, die aber immer irgendwie in einer Verbindung stehen.


    Mehr Polizeikontrollen ist ja schön und gut, aber mit wem denn? Auch die Polizei musste in den letzten Jahren einen erheblichen Personalabbau über sich ergehen lassen. Da ist völlig klar, dass sich die betroffenen Anwohner von der Polizei im Stich gelassen fühlen und ihren Gemeindepolitikern die Türe einrennen.


    Der zieht sich die Unfallstatistik, die immer Interpretationen zulässt und lässt die Schildchen aufstellen. Laut den oben genannten Verwaltungsvorschriften zum Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung) müssen es auch keine Unfallzahlen sein, es reichen Gefährdungssituationen, die natürlich auch wieder unterschiedlich gewertet werden können.
    Zitat der VwV zum Zeichen 274
    Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden


    Es steht dort auch, dass diese Beschränkungen grundsätzlich erst als letztes Mittel eingesetzt werden sollten und andere Maßnahmen, z. B. Verkehrskontrollen, durchgeführt werden sollten. Und dann drehen wir uns im Kreis. Wer soll das durchführen, die unterbesetzte Polizei? Bauliche Maßnahmen kosten noch mehr Geld, und sind auch planungstechnisch nicht einfach umzusetzen. Da ist so'n simples Schildchen der bequemste Weg.


    Hinzu kommt, das Politiker eine nachvollziehbare Angst vor Medien haben. Man stelle sich vor, ein Fußgänger wird auf einer "Motorrad-Rennstrecke" umgefahren. Auf einer bekannten Motorrad-Rennstrecke wird ein Fußgänger umgefahren und die Kommunalpolitik hat all die Jahre nichts gemacht. Tolle Schlagzeile, die wahren Hintergründe interessieren keine Sau.


    Und wenn die Unfallzahlen nichts hergeben, wird sich hinter den Lärmmessungen versteckt. Aber auch da liefern ja einige aus "unserer Gilde" genügend Argumente.



    Manfred
    Wir haben es hier mit einer sogenannten Legaldefinition zu tun, das heißt, ein Begriff wird im Gesetz genauestens erklärt. Im Prinzip eine feine Sache, aber es ist gleichzeitig ein sehr enges Korsett, was im Wandel der gesellschaftlichen oder technischen Weiterentwicklung einschnürt.


    Machen wir's an einem Beispiel fest. Ein versierter Fahrzeugführer fährt völlig nüchtern und ohne Drogeneinfluss am Sonntag früh um 5 Uhr auf einer leeren schweizer Autobahn mit Tempo 210. Er behindert oder gefährdet niemanden, es kommt auch zu keiner Schädigung eines anderen.


    Völlig klar, er verhält sich nicht regelkonform und muss dafür auch "bestraft" werden. Aber interessant wird es in der Schweiz bie der Strafandrohung.


    Zitat Art 123 des Schweizer Strafgesetzes:
    2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe BIS ZU drei Jahren oder Geldstrafe, und der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er Gift, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht, wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind,...


    Ganzer Text:
    http://www.equalrights.ch/gese…he_koerperverletzung.html


    Das heißt, unser Beispiel-Schnellfahrer ist in der Schweiz laut Strafandrohung gefährlicher als derjenige, der Gift verabreicht! Das muss ich jetzt nicht nachvollziehen können.


    Bleibt die Gruppe der Hirnlos-Heizer, wie von Mario beschrieben.


    Meine ganz ureigenste Meinung: Hier bin ich für eine erhebliche Veränderung der Strafmöglichkeiten. Typen wie die genannten oder auch die "Motosportler", die sich nachts zu illegalen Straßenrennen auf viel belebten Straßen treffen, gehen mit erheblicher krimineller Energie vor. Sie nehmen ganz bewusst in Kauf, dass auch unbeteiligte zu Schaden kommen. Hier können wir nicht mehr von "Verkehrsübertretung" reden.


    Im Endeffekt muss rauskommen: Fahrverbot für sehr lange Zeit, eine drastische Geldstrafe und vor allem: Einziehung des Fahrzeuges zum Zwecke der Vernichtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fahrer und Halter identisch sind! Es ist auch egal, ob es eine 15 Jahre alte 1000er CBF ist oder ein ladenneuer Lamborghini. Das Teil wird geschreddert. Jeder, der sein Fahrzeug verleiht, muss abschätzen können, was der andere mit dem Fahrzeug vorhat. Im Übrigen kann der Halter den durchgeknallten Fahrer ja zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.


    Aus meiner ganz persönlichen Sicht der Dinge haben wir es hier mit einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu tun, es handelt sich somit um eine Straftat. Insofern ist das Fahrzeug ein Tatwerkzeug. Ich weiß, das ist nicht die allgemeine Rechtslage. Aber wer sich so verhält, verfügt - meiner Meinung nach - nicht über die geistige Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html


    Unter Umständen muss der § 315 mit seinen "7 Todsünden des Straßenverkehr" nur unwesentlich angepasst werden. So, wie es eigentlich im Zuge der normalen gesellschaftlichen Entwicklungen immer sein sollte. Aber für das Verkehrsministerium scheinen Maut und andere Projekte größere Priorität zu haben.

    Hi Mario,


    auch richtig, es wird grundsätzlich pauschalisiert. Der, der einmalig mit "8 drüber" erwischt wird, und derjenige, der jeden Abend auf dem Ku'damm den "harten Kerl" raushängen lässt, werden in den Topf der "Raser" geworfen.



    Aber, wie willst du "Raser" herausfiltern? Wann ist es ein "Raser", wann ist jemand "zufällig ein paar d'rüber". Wer legt fest, was "rasen" ist?


    Ist es ein Anerkunnungsproblem in der Gesellschaft? Wenn "gelegentlich ein paar d'rüber" nicht so schlimm sind, sind dann die, die "noch schneller" sind Raser. Frei nach dem Motto: Jeder der schneller ist als ich, ist ein "Raser".


    Wie willst du das definieren?


    Es ist nun mal so, dass die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung einen Regelverstoß bedeutet. Es gibt dabei kein "ein bisschen" verboten. Ist auch der ein "Raser", der zwar im Bereich des erlaubten fuhr, aber auf Grund irgendwelcher Umstände (Schnee) von der Straße düst?


    Es gibt durchaus interessante Ansätze bei der Geschwindigkeitsüberwachung. So gibt es z. B. die Möglichkeit einer durchschnittlichen Zeit-Wege-Distanz. Das bedeutet dann, dass du für eine bestimmten Wegstrecke eine bestimmte Zeit benötigst. Das beinhaltet, dass du kurz mal etwas d'rüber liegen kannst, wenn du dann wieder etwas langsamer bist, z. B. nach einem Überholvorgang. Aber das ist auch keine generelle Möglichkeit, sondern bietet sich vielleicht auf Landstraßenabschnitten an. Vor Schulen wäre das sinnlos.



    Auch richtig dein Beispiel mit der Telefonkette (wie auf der Strecke im Süden Berlins bei Ahrensdorf). Aber wie ist es möglich, dass selbst jetzt noch - trotz 50 Km/h für Motorräder - Slidespuren in den Kurven zu finden sind? Wie blöd sind diese Zeitgenossen eigentlich? Die haben weder etwas mit Motorsport, noch mit dem "Genuss Motorrad" zu tun.



    Ja, das stimmt, die Aufstellung mancher Schilder ist verwirrend, selbst wennn alles rechtmäßig ist. Völlig gaga:
    http://www.polizei-storys.de/w…ads/2015/01/Schild301.jpg


    Aber genau wie ein einfaches Steuerrecht, wird wohl ein Aufräumen im Schilderwald für Deutsche Politiker ein unmögliches Ding bleiben.

    Hi Zebra,


    natürlich, du hast völlig recht, dass es immer und überall Auswüchse, Vorurteile und Vorverurteilungen gibt. Alle Fußballfans sind brutale Schläger, alle Radler sind übelste Verkehrsrowdies, alle Polen klauen Motorräder, Motorradfahrer sind potenzielle Organspender... kennen wir alle.


    Trotzdem, auch wenn du nur mit 8 Km/h zu schnell "erwischt" wurdest... du warst "außerhalb der Legalität". Du solltest auch eines nicht vergessen: Wenn du die Anzeige mit "8 drüber" bekommen hast, ist dort bereits eine Messtoleranz abgezogen!


    Ich will hier auch gar nicht als Moralapostel auftreten, ich bin auch schon "fotografiert" worden, hab' mein Falschparkticket kassiert... aber dann weiß ich auch, dass ich "illegal" unterwegs war. Nicht der "Standfotograf" hat für die ungewünschte Belastung auf meinem Konto gesorgt, sondern MEIN EIGENES Verhalten ;)


    Verkehrskontrollen sind keine Wegelagerei, Abzocke oder Geldbeschaffungsmaßnahmen. Denn ob am Ende "Geld in die Staatskasse kommt", wird durch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer selbst bestimmt!


    Im Gegenteil, nicht selten werden bestimmte dauerhafte oder permanente Überwachungen sogar ganz groß öffentlich gemacht. Siehe z. B. die fest installierte Anlage im "Britzer Tunnel" in Berlin. Und trotzdem ist sie "kommerziell sehr erfolgreich".
    http://www.welt.de/regionales/…n-fast-150-000-Raser.html


    Über wie viel Hirnmasse reden wir also, wenn immer noch sehr viele Berliner Autofahrer dort fotografiert werden, obwohl die Anlage in allen Pressemedien ausführlich beschrieben wurde? ;)


    In Berlin können die Bewohner sogar mitbestimmen, wo im Rahmen des "Blitzermarathon" gemessen werden soll!
    http://www.tagesspiegel.de/ber…te-schaffte/10334232.html


    Ursächlich für den Blitzerwunsch am Ku'damm ist die erschreckende Anzahl an illegalen Rennen!


    Ich verstehe auch die Begriffe Wegelagerei oder Abzocke in diesem Zusammenhang nicht. Reden wir hier über die Höhe der Verwarnungsgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen? Dann sollten nämlich ausgerechnet wir Deutschen ganz ruhig sein, wenn man einmal nach Großbritannien, Norwegen, Schweiz, Frankreich... schaut.
    https://www.adac.de/_mmm/pdf/V…Ausland%202015_120477.pdf


    Alles Länder, die im Allgemeinen ein rechtsstaatliches System haben. Was wird da gemacht? Staatlicher Überfall auf Autofahrer? :mrgreen:




    Auch klar, viele Politiker geben einen Bullshit von sich, dass sich manchmal die Haare sträuben. Sie machen streckenweise populistische Stammtischpolitik ("Ausländermaut"). Kommunalpolitiker treffen Maßnnahmen (die aber nicht unbedingt "richtig" sein müssen), um sich viele Wählerstimmen im Ort zu sichern. Sie haben die Ortskasse im Auge....


    Und genau deswegen hat ja jeder die Möglichkeit gegen einen Verwaltungsakt (und das ist die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung/Streckensperrung) den Rechtsweg einzuschlagen. Ich weiß, das ist stressig, das kostet viel Zeit, Geld und Nerven, ohne dass ein Erfolg garantiert ist. Genau darauf setzen einige Entscheidungsträger. "Lass sie uns doch verklagen" ist leider eine ziemliche Unsitte in einigen Verwaltungsakten geworden. Aber das zu diskutieren, ist hier gaaaanz weit OT.


    Ich hoffe doch stark, dass das nicht wirklich ernst gemeint ist, denn ansonsten müsste ich dich als überlebenden Hirnspender einstufen.


    "Normalos" werden sich vielleicht über die eine oder andere Geschwindingkeitsbegrenzung wundern, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Hintergründe für die "Abzockmaßnahme" kennen. Aber sie werden sich (halbwegs) an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Eines darf man nicht vergessen, es gibt immer einen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung.


    Denn eine Geschwindigkeitsbergrenzung die über dem Maß der allgemeinen Regeln hinaus geht, muss begründet sein. Siehe auch die Verwaltungsvorschriften, hierzu ein Auszug
    Zitat
    Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden
    Zitatende


    Steht noch weiteres d'rin:
    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm


    Das heißt im Klartext, dass nicht "einfach so" oder, um die Kasse zu füllen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet werden dürfen. Letztlich muss so eine Maßnahme auch die Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht bestehen können. In den allermeisten Fällen wurden in der Vergangenheit übrigens sogar Streckensperrungen für Motorräder vom Gericht bestätigt.


    Das stellt dann nämlich die nächste Stufe dar, wenn sich ein bestimmter Anteil nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält oder die Unfallzahlen weiter steigen.


    Siehe auch hier:
    http://www.motorradonline.de/l…ristische-grundlage/41302
    https://portal.hessen.de/irj/V…f8-5a11-aeb6-df197ccf4e69



    Mein "Dank" gilt all denen, die sich auf die Fahne geschrieben haben "freie Fahrt für freie Bürger", jegliche Verkehrskontrolle als Wegelagerei einstufen und ihre völlig bescheuerte Einstellung durch leergeräumte Auspufftüten kundtun.


    Denn ihnen verdanken die "Normalos" diese ganzen Streckensperrungen/-beschränkungen. Nie vergessen: Ursache und (Aus)Wirkung

    Die Zoomstufen finde ich auch etwas "grobschlächtig", da würde ich auch lieber noch zwei oder drei Zwischenstufen haben wollen.


    Ich hab die gpx auf'm Garmin Montana probiert.
    Die RC_Route läuft anstandslos und kann auch bearbeitet werden. Punkte einfügen, löschen, Route umkehren... alles kein Problem.
    RC_Tracks kann ich nur als Luftlinie anzeigen lassen, der Montana kann Tracks nicht in Routen umwandeln.


    Das wäre ja ungefähr so, wie "kurvenreiche Strecke in BRB" :mrgreen: :mrgreen:



    Hey, das war's mit dem Bug. Boah... da muss man auch d'rauf kommen.


    Ich hatte tatsächlich "im laufenden Programm" die Optionen gewechselt. Nüscht passiert. Programm kurz geschlossen, Neustart - läuft. Ich sach ja, es gibt in BC noch einiges zu tun.


    It's not a bug - ist a (safety)feature! :mrgreen: :mrgreen:


    Das können wir tatsächlich machen mit den "verhaltensauffälligen Navi-Kisten", aber wenn die Motorrad-Hochsaison abflacht. Am Besten alles Weitere per PN.


    Überhaupt nicht. Kürzeste Verbindung bezog sich auf auf deine Aussage, Zitat:
    Die Kurzform, eine Route plant man so das zwischen zwei Routenpunkte die Route genau die "kürzeste" Route ist. Denn die kürzeste ist Mathematisch eindeutig und für alle Systeme gleich rechenbar.


    Das wird ja auch überhaupt nicht bestritten. Der Auftrag "kürzeste Route" ist ganz klar. Aber der User muss an der Stelle erkennen, wie das System rechnet oder ob irgendwelche Parameter eine Abweichung der kürzesten Strecke zwingend machen (unbefestigte Straßen, für Radler verboten...). Denn sonst kann ja der User gar nicht auf solche Abweichungen reagieren. Wie er dann reagiert, ist auch wieder individuell. Ansonsten wären auch sämtliche Optionen sinnlos.




    Das musste ich jetzt 2 x lesen. Ich soll auf Fahrrad umstellen, damit die kürzeste Route rauskommt? Lotst er mich dann auch über Wege, die ich mit dem Auto nicht fahren sollte, wenn die Rennleitung in der Nähe ist?



    Ich hätte mal einen Screeshot machen sollen, sonst glaubt's keiner. Ich hab's vorhin im mehreren Versuchen probiert! Jetzt lotst er mich richtig über den Hindenburgdamm. Vielleicht hat sich ja der Strom in der Steckdose verändert? :think:



    In wie fern?



    Aber bei Bedarf können wir wirklich mal die unterschiedlichsten Geräte und ihre "Charaktereigenschaften" am PC probieren.

    Lange Route wäre kein Problem, könnte ich dir schnell zuschicken.


    Ich würde nicht darauf wetten, dass die Automatiken IMMER die kürzere Route wählen!


    Sind zwei/drei Mausklicks.


    von
    Berlin-Zehlendorf, Teltower Damm/Beeskowdamm
    nach
    Berlin-Steglitz, Schlossstr. Höhe Eingang Globetrotter


    RouteConverter plant über Dahlemer Weg, Unter den Eichen, Schlossstr. = 7088 Meter/12:19 Minuten.
    Setze einen Wegpunkt auf den Hindenburgdamm, plant das gleiche Programm ohne Veränderung des Start- und Endepunkt = 6939 Meter/13:47 Minuten


    Beide Alternativen führen über gut ausgebaute Hauptstraßen. RouteConverter priorisiert hier ganz offensichtlich aber die kürzere Zeit und nicht den kürzeren Weg.



    BaseCamp plant identisch zum RouteConverter ebenfalls über Dahlemer Weg, Unter den Eichen, Schlossstr = 7,1 Km/12 Min
    Wieder ein Punkt auf den Hindenburgdamm = 7,0 Km/12 Min


    Im Prinzip also das gleiche Bild wie im RouteConverter. Beide berechnen nicht den kürzeren Weg! BaseCamp gibt sogar noch identische Zeiten vor.


    Sollten es "Mischkalkulationen" aus Zeit, Routenvermeidungen, Streckenlänge, Geschwindigkeitsvorgaben usw. sein, wird es immer Spielraum bei der Routenberechnung geben. Zumal auch noch zusätzlich die Fehler des Kartenmaterial dazu kommen, z. B. wegen falscher Geschwindigkeitsvorgaben. Und je weiter die einzelnen Wegpunkte auseinanderliegen, desto größer ist dieser gesamte Kalkulationsspielraum.


    Siehe auch hier mit zwei Vergleichen der geplanten und aufgezeichneten Route.
    http://www.naviuser.at/forum/showthread.php?t=2317


    In nahezu allen Navi-Foren wird immer wieder über unzählige Diskussionen am Ende eines Tourtages berichtet, warum der Guide von der Route abwich. Im Prinzip ist das eigentlich bei jeder Tour. Wie ist das möglich, wenn alle Geräte die gleiche Route bekamen und ganz streng nach mathematischen Vorgaben berechnet wird? ;)


    Vor allem die knallharte Vorgabe "kürzeste Strecke" (ohne wenn und aber) kann zu bösen Überraschungen führen, weil du plötzlich vor der verschlossenen Schranke einer befestigten und gut befahrbaren Straße stehst, die aber eine Privatstraße ist und der Eigentümer vor 1,5 Jahren eine Schranke aufgebaut hat. Kürzeste Strecke beinhaltet nun auch mal kleinste Straßen. Es sei denn, ich fange an zu filtern nach dem Motto "so klein nun auch wieder nicht" :mrgreen:


    Alarm setzen beim Start- und Endepunkt ergibt auch keinen tieferen Sinn. Beide sind immer irgendwie in der Routenanzeige auf dem Gerät zu erkennen ;)

    65 WP, hast du mal genau geguckt, ob da was abgeschnitten wird? Oder aber 65 WP deuten darauf hin, dass die Punkte dynamisch verwaltet werden. Was aber gleichzeitig bedeutet, dass dann andere Routen deutlich weniger Punkte haben dürfen. Das wird für die Leute interessant, die einen Stapel Urlaubsrouten im Vorfeld planen.


    Alarm/Kein Alarm
    Welche BC-Version setzt du denn ein? Man kann einen Punkt, mehrere aufeinanderfolgende oder alle Punkte markieren. Mögliche Vorgehensweise: alle markieren, kein Alarm, danach nur die gewünschten Punkte mit Alarm markieren.


    Ich habe das mit Alarm/Kein Alarm gerade in den verschiedensten Variationen einmal durchgespielt. Von „kein Alarm/Luftlinie“ bis „gemischter Alarm/Autoroute“ war alles dabei. Der RouteConverter macht trotzdem alles korrekt und hat da eigentlich gar keine Unterschiede erkennen lassen. Es waren immer die 27 Test-WP enthalten und die wurden im RouteConverter auch immer gleich berechnet.


    Bearbeitung im Gerät
    Auch auf einem etrex20 (akt. Firmware) ist es das absolut gleiche Bearbeitungs-Verhalten. Als Autoroute ist keine Bearbeitung möglich, als Luftroute ja. Ob dabei die Route als gpx oder als „Route überspielen“ ins Gerät kommt, macht da keinen Unterschied.


    Eine im RouteConverter erstellte Route im gpx-Format ist nichts weiter als eine Luftlinienroute, die erst im Rechenwerk (Navi-Gerät oder PC) in eine Autoroute umgerechnet wird. Erstelle einfach einmal eine lange Route mit zwei Punkten und schau dir die gpx-Datei mit einem Editor an. Es sind dann einfach nur zwei WP. Dadurch hast du auch hier die gleiche Konsequenz, dass je nach Gerät, Vorgaben und Karte ein gewisser Interpretationspielraum bei der Routenberechnung erfolgt.


    Es ist nach meinen Versuchen somit nicht entscheidend, mit welchem Programm die Route erstellt wird, um sie nachher im Gerät zu bearbeiten. Es ist einfach nur, ob’s eine Luftlinie oder Autoroute ist. So zumindest bei einem 496er, etrex20 und Montana.


    Innerhalb der Garmin-Welt ist‘s nicht zwingend mit GPX zu arbeiten. Das sind einfach nur Arbeitsschritte, die man sich sparen kann. Innerhalb der Garmin-Welt reicht „Route direkt an das Gerät senden“ – fertig. Das gpx-Format ist aber beim Austausch mit anderen Nutzern nützlich ( z. B. Versand der Routen als e-mail).


    Die Kombination BC und RouteConverter funzt insgesamt richtig gut. So kann z. B. mit BC eine Route gebastelt werden, per RouteConverter ins Navigon-txt-Format und dann als email ans iphone/ipad gesendet werden, um dort mit der Navigon-App zu arbeiten.


    Wahrscheinlich könnte man sogar mit der Kombination BC/RouteConverter eine Route für den Mamba erstellen. Das müssten die Mamba-Leute mal probieren.

    Die Logik hinter manchen BC-Funktionen (z. B. Kopieren/Duplizieren), keine serielle Schnittstelle, Datenablage…, es gibt noch viel zu tun in BC, aber insgesamt gesehen ist es besser als sein Ruf.