Es werden ja jetzt doch einige Themen angerissen, die aber immer irgendwie in einer Verbindung stehen.
Mehr Polizeikontrollen ist ja schön und gut, aber mit wem denn? Auch die Polizei musste in den letzten Jahren einen erheblichen Personalabbau über sich ergehen lassen. Da ist völlig klar, dass sich die betroffenen Anwohner von der Polizei im Stich gelassen fühlen und ihren Gemeindepolitikern die Türe einrennen.
Der zieht sich die Unfallstatistik, die immer Interpretationen zulässt und lässt die Schildchen aufstellen. Laut den oben genannten Verwaltungsvorschriften zum Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung) müssen es auch keine Unfallzahlen sein, es reichen Gefährdungssituationen, die natürlich auch wieder unterschiedlich gewertet werden können.
Zitat der VwV zum Zeichen 274
Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden
Es steht dort auch, dass diese Beschränkungen grundsätzlich erst als letztes Mittel eingesetzt werden sollten und andere Maßnahmen, z. B. Verkehrskontrollen, durchgeführt werden sollten. Und dann drehen wir uns im Kreis. Wer soll das durchführen, die unterbesetzte Polizei? Bauliche Maßnahmen kosten noch mehr Geld, und sind auch planungstechnisch nicht einfach umzusetzen. Da ist so'n simples Schildchen der bequemste Weg.
Hinzu kommt, das Politiker eine nachvollziehbare Angst vor Medien haben. Man stelle sich vor, ein Fußgänger wird auf einer "Motorrad-Rennstrecke" umgefahren. Auf einer bekannten Motorrad-Rennstrecke wird ein Fußgänger umgefahren und die Kommunalpolitik hat all die Jahre nichts gemacht. Tolle Schlagzeile, die wahren Hintergründe interessieren keine Sau.
Und wenn die Unfallzahlen nichts hergeben, wird sich hinter den Lärmmessungen versteckt. Aber auch da liefern ja einige aus "unserer Gilde" genügend Argumente.
Manfred
Wir haben es hier mit einer sogenannten Legaldefinition zu tun, das heißt, ein Begriff wird im Gesetz genauestens erklärt. Im Prinzip eine feine Sache, aber es ist gleichzeitig ein sehr enges Korsett, was im Wandel der gesellschaftlichen oder technischen Weiterentwicklung einschnürt.
Machen wir's an einem Beispiel fest. Ein versierter Fahrzeugführer fährt völlig nüchtern und ohne Drogeneinfluss am Sonntag früh um 5 Uhr auf einer leeren schweizer Autobahn mit Tempo 210. Er behindert oder gefährdet niemanden, es kommt auch zu keiner Schädigung eines anderen.
Völlig klar, er verhält sich nicht regelkonform und muss dafür auch "bestraft" werden. Aber interessant wird es in der Schweiz bie der Strafandrohung.
Zitat Art 123 des Schweizer Strafgesetzes:
2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe BIS ZU drei Jahren oder Geldstrafe, und der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er Gift, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht, wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind,...
Ganzer Text:
http://www.equalrights.ch/gese…he_koerperverletzung.html
Das heißt, unser Beispiel-Schnellfahrer ist in der Schweiz laut Strafandrohung gefährlicher als derjenige, der Gift verabreicht! Das muss ich jetzt nicht nachvollziehen können.
Bleibt die Gruppe der Hirnlos-Heizer, wie von Mario beschrieben.
Meine ganz ureigenste Meinung: Hier bin ich für eine erhebliche Veränderung der Strafmöglichkeiten. Typen wie die genannten oder auch die "Motosportler", die sich nachts zu illegalen Straßenrennen auf viel belebten Straßen treffen, gehen mit erheblicher krimineller Energie vor. Sie nehmen ganz bewusst in Kauf, dass auch unbeteiligte zu Schaden kommen. Hier können wir nicht mehr von "Verkehrsübertretung" reden.
Im Endeffekt muss rauskommen: Fahrverbot für sehr lange Zeit, eine drastische Geldstrafe und vor allem: Einziehung des Fahrzeuges zum Zwecke der Vernichtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fahrer und Halter identisch sind! Es ist auch egal, ob es eine 15 Jahre alte 1000er CBF ist oder ein ladenneuer Lamborghini. Das Teil wird geschreddert. Jeder, der sein Fahrzeug verleiht, muss abschätzen können, was der andere mit dem Fahrzeug vorhat. Im Übrigen kann der Halter den durchgeknallten Fahrer ja zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.
Aus meiner ganz persönlichen Sicht der Dinge haben wir es hier mit einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu tun, es handelt sich somit um eine Straftat. Insofern ist das Fahrzeug ein Tatwerkzeug. Ich weiß, das ist nicht die allgemeine Rechtslage. Aber wer sich so verhält, verfügt - meiner Meinung nach - nicht über die geistige Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
Unter Umständen muss der § 315 mit seinen "7 Todsünden des Straßenverkehr" nur unwesentlich angepasst werden. So, wie es eigentlich im Zuge der normalen gesellschaftlichen Entwicklungen immer sein sollte. Aber für das Verkehrsministerium scheinen Maut und andere Projekte größere Priorität zu haben.