Zitat von ManfredKAlles anzeigenAus gegebenem Anlass der Hinweis auf den notwendigen Sicherheitsabstand.....
https://openjur.de/u/851932.html
daraus resultierend --> Überholverbot in der Gruppe und Sicherheitsabstand halten.
Aber das klappt bei den alten Profis hier ohne dass man es erwähnen muss!!
Ich habe ja schon viel Stuss von Gerichten gelesen, das bringt mein Beruf so mit sich. Aber bei diesem Urteil hat sich das OLG Frankfurt ja mal wieder selbst übertroffen. Die liegen so was von daneben, die Entscheidung des BGH auf diesen Fall anzuwenden und von einem stillschweigenden Haftungsverzicht auszugehen. Gerade das hat der BGH bisher immer verneint, weil er davon ausgeht, dass natürlich niemand stillschweigend hin nimmt, verletzt zu werden - außer bei Extremsportarten. Wenn das so wäre, wäre ein Arbeitgeber sogar berechtigt, die Lohnfortzahlung zu verweigern. Die Richter müssen wohl alle Limousinenfahrer sein, die auf die Freiheiten von Motorradfahrern neidisch sind oder sie sogar hassen. Und Ahnung haben sie auch keine, denn Motorradfahrer, die in einer Gruppe fahren, wechseln ja gerade nicht die Positionen, sondern bleiben wo sie sind.
Aber das OLG hat ja mit äußerst fadenscheiniger Begründung auch wohlweißlich die Revision zum BGH nicht zugelassen.
Ein Hoch auf solche Gerichte!!!
Aber selbstverständlich hat Manfred Recht: dieser Stuss hat präjudizierende Wirkung, also bitte die Mindestabstände unbedingt einhalten und in der Gruppe nicht überholen (allenfalls die Richter des OLG in ihren Bürgerkäfigen)!