Hallo Peter,
wenn bei der Montage wirklich etwas an deinem CT kaputt gegangen sein sollte, kannst du das beim Verkäufer des Sturzbügels reklamieren. Er muss dafür haften und die Reparaturkosten übernehmen.
Nach dem BGB ist eine falsche Anbauanleitung ein Sachmangel des gekauften Gegenstandes und fällt damit unter die Sachmangelgewährleistung (§§ 434 II, 437, 439, 440 BGB).
Gruß Ernie