Hallo,
wie von dem einen oder anderen schon im Thread CTT2015 - jetzt geht's los angemerkt, möchten wir noch einmal auf die Mitführung von einer Warnweste hinweisen für den Tripp nach Luxemburg!
Auszug vom ADAC:
Sie müssen nach einem Unfall oder Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste (Kontrollzeichen EN
471) anlegen. Dies gilt auch, wenn Sie ein Motorrad fahren.
Sollten Sie als Fußgänger nachts oder bei schlechten Lichtverhältnissen am Fahrbahnrand einer Landstraße gehen, müssen Sie ebenfalls eine Warnweste tragen.
Wird man kontrolliert und hat keine dabei: 49 € für die Luxemburger Staatskasse!!!
Viele Grüße
Gerd
vom
Orga-Team