Parkbremse und Mittelständer

  • #1

    Hallo DCT-Fahrer,
    Ich bin seit Frühjahr glücklicher CT-Fahrer. Da ich das Doppelkupplungsgetriebe habe, ist auch diese "wunderschöne" Parkbremse verbaut, die ich praktisch nie benutze.
    Nun meine Frage: Hat jemand im Forum schon mal geprüft, ob es zulässig ist, die Parkbremse zu demontieren, wenn ein Hauptständer verbaut ist? Gibt es evtl schon TÜV-Erfahrungen?
    Ich würde nämlich dieses Teil gerne komplett ausbauen.
    Danke und Gruß
    Helmut

    motorisierte Zweiräder seit 1970, derzeit BMW K1600GT der ersten Stunde und Honda CB250RS, leichter "Scrambler-Umbau"

  • #2

    Ungeachtet eventueller Vorschriften würde ich das Teil nicht ausbauen. Falls Du mal in die Lage kommst, an einem Gefälle parken zu müssen und den Bock nicht auf dem Hauptständer abstellen kannst: Gang einlegen geht meines Wissens nicht.


    Gruss,
    Jörg

    Im Norden geht`s (fast) immer geradeaus.

  • #3

    Der Meinung von Jörg mag ich mich vorbehaltlos anschließen....


    Es gibt Situationen da bekommst du die CT nicht sicher auf dem Hauptständer zum stehen (z.B. loser Untergrund).... und dann noch in gehöriger Gefällestrecke..... dann braucht es entweder einen eingelegten Gang oder die Feststellbremse.


    Wenn sie kaum benutzt wird, halten die Beläge auch sehr lange, Ersatz dafür gibt es im Zubehör ab ca. 6 € und man ist auf der sicheren Seite.
    Eine Feststellbremse ist beim Motorrad grundsätzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss generell ein sicheres parken möglich sein....

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #4


    Was stört Dich an dem Teil?
    Wenn Du Deinen Crosstourer vorwärts abschüssig parkst, brauchst Du die "Handbremse", außer Du riskierst, dass die Maschine wegrollt und umkippt; einen Gang einlegen ist bei ausgeschaltetem Motor genauso wenig möglich, wie bei ausgeklapptem Seitenständer.
    Und 285kg wieder auf die Füße stellen ist auch kein Vergnügen, auch das hämische Grinsen der Zaungäste ist nicht jedermans Sache :lol:


    Ich benutze das Teil recht häufig....

  • #5

    Ich hab lieber den Hauptständer wieder abgebaut: ist zu schwer dafür, dass ich ihn nie genutzt habe.
    Habe ihn auch nach den 10.000 km nach dem Ausbau noch nicht 1x vermisst ...


    Die Feststellbremse dagegen hab ich in den Bergen schon diverse Male im Einsatz gehabt.
    DLzG
    Herby


  • #6



    Das mag sein . Aber die is ja so beim KBA registriert worden und da ist die Parkbremse bestimmt in der ABE hinterlegt . Das kann ein TÜV-Prüfer aber nachschauen ob da so ist .
    Dann darfst aber nicht einfach Ausbauen

  • #7

    Doch darf abgebaut werden und kann bei passender Gelegenheit vom TÜV ausgetragen werden (muss aber nicht - da nicht vorgeschrieben)

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #8

    Ok danke für die Antworten. Ich werde jetzt mal ein bisserl beobachten, wann ich sie einsetze und dann entscheiden, ob es sich lohnt, das Teil zu demontieren.
    Grüße
    Helmut

    motorisierte Zweiräder seit 1970, derzeit BMW K1600GT der ersten Stunde und Honda CB250RS, leichter "Scrambler-Umbau"

  • #9

    Ein Klettband tut es zur Not auch. Über Gasgriff und Bremse bremst 100 % . Es gibt auch ein Bremsschloss. Dann hat man sogar noch zusätzlich einen Diebstahlschutz (wird auch über Gasgriff und Bremse angebracht).

    An sich ist nichts weder gut noch böse;
    das Denken macht es erst dazu. William Shakespeare

  • #10

    Wer's bisken aufwändiger mag, kann auch dies hier nehmen.
    Da kann zumindest kein Fremder mal eben das Ding lösen.
    Grüßlings,
    Wolfgang


    P.S.: Ja - ist etwas fummelig in Verbindung mit den Windschützer - geht ab trotzdem gut.
    P.P.S.: Ja - es wird an einer weiteren Konstruktion gearbeitet, wo das Schloss nach hinten zeigt

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