Parkbremse und Mittelständer
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#16 Constantin hat es auf den Punkt gebracht.
Also mein freundlicher HH hat mir mal gesagt, dass die Parkbremse beim DCT Pflicht sei, weil man ja nicht mit eingelegtem Gang parken kann, und so am Hang die Gefahr größer ist (als beim Schalter), dass die CT sich selbständig macht. Ich könnte mir somit vorstellen, dass beim Entfernen dieser Bremse die Betriebserlaubnis erlöschen könnte... mit allen Konsequenzen bzgl. Versicherungsschutz etc. Ich lass meine dran.
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#17 Zitat von ManfredKDoch darf abgebaut werden und kann bei passender Gelegenheit vom TÜV ausgetragen werden (muss aber nicht - da nicht vorgeschrieben)
Bist du dir da sicher?
Das mit der Feststellbremse am Motorrad ist etwas schwammig definiert.
In der StVZO kann man es im § 41 Abs. 5 nachlesen
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.phpEine weitere Verhaltenregel ergibt sich aus § 14 Abs. 2 StVO
https://dejure.org/gesetze/StVO/14.htmlHierbei wird auch das unbeabsichtigte Wegrollen eines Fahrzeuges erfasst.
Da aber beim DCT kein Gang eingelegt werden kann, ist somit die Gefahr des Wegrollens beim Parken gegeben. Das heißt natürlich auch, dass "nur" Gangeinlegen beim Schaltgetriebe u. U. nicht ausreichen könnte (z. B. bei sehr starkem Gefälle), so dass unter Umständen auch noch über weitere Sicherungen nachgedacht werden muss. Das Anziehen der DCT-Feststellbremse ist somit auch keine Garantie, das man im Falle eines Falles die "Schuld" in Richtung Honda schieben kann, weil die Bremse vielleicht das Moped nicht gehalten hat.
"Schwammig" ist die ganze Sache deswegen, weil eben die Nutzung Feststellbremse nicht vorgeschrieben ist. Man muss "Maßnahmen" gegen Wegrollen ergreifen.
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#18 Da "Gang einlegen" niemals als ausreichende Sicherung gegen Wegrollen definiert ist, erübrigt sich die Frage.
Es wurden Beispiele für eine "Zwangsbetätigung" der Bremse genannt, es gibt die Möglichkeit ein Motorrad aus dem STVO Bereich zu entfernen (daher z.B. auch kein Parklicht beim Motorrad vorgeschrieben)....
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#19 Das Motorrad und die Straßenverkehrsgesetze ist in vielen Punkten vom Gesetzgeber komplett verpennt worden.
Siehe nur Zeichen 276 (Überholverbot)
http://www.strassenschilder.de…kraftfahrzeuge-aller-art/Zwar darf ein Kleinlaster eine CT (ohne Beiwagen) überholen, umgekehrt ist es aber verboten.
In der heutigen Zeit ist diese Regelung kaum noch nachvollziehbar, aber keiner kommt auf die Idee, das zu ändern/der Zeit anzupassen.
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