Drehmomentbegrenzung entfernen legal?

  • #1

    Hallo,
    da einige User in dieesem Forum großen Wert auf die Gesetzeskonformität einer Sache legen, fange ich diesen Thread an.


    Hier können diese User sich nach Herzenslust austauschen und Argumente nennen.


    Also, ist eine veränderte ECU für die Crosstourer legal?
    Ist es schlimm diese zu verbauen?
    Was kann passieren?

  • #2

    Nein ist nicht legal da nach § 19 Abs. 2 das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird und damit die BE erlischt.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne BE: Bußgeldkatalog -->


    319500 Sie nahmen das Fahrzeug­ in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. 50 €
    oder
    319609 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beein­trächtigt. 90 €


    Zu beachten ist, das Fahrer und Halter (falls unterschiedliche Personen) ein Bußgeld bekommen können -->


    319506 Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. 50 €
    oder
    319621 Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesen­tlich beein­trächtigt. 135 €


    Zusätzlich kann das Fahrzeug vorläufig stillgelegt werden (Zwangsabmeldung) wenn nicht die vorgeschrieben Begutachtung über die BE entsprechend der gesetzten Frist erfolgt.



    Versicherungsrechtlich ist man aus dem Schneider, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist (Grundsatz "von der Änderung geht keine konkrete sondern nur eine abstrakte Gefahr aus") und die Änderung nicht ursächlich für den Unfall war.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #3


    Hallo Manfred
    Das ist genau der (mein) Punkt weshalb ich das ganz recht locker sehe!


    Vielen Dank!



    LG
    Chris

  • #4

    Aufpassen - das gilt nur in der Haftpflichtversicherung. In einer Vollkaskoversicherung kannst du dir mit erloschener BE (unabhängig ob ursächlich oder nicht) den Versicherungsschutz abschminken.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #5


    Der Eindruck in einer Bananenrepublik zu leben, wird zwar immer stärker, aber so ganz
    habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben.


    Du hast das Teil gekauft und verbaut. Daß es dir und anderen egal ist ein Fahrzeug mit
    erloschener ABE und allen damit verbundenen Risiken zu bewegen, ist wohl mittlerweiler
    klar. Damit muss letzlich jeder selbst klarkommen. Und nun mal ganz ohne Polemik und
    Diskussion über Sinn oder Unsinn und die möglichen Schwächen der CT nochmal die Frage.


    Gibt es eine Möglichkeit, die elektronischen Helferlein zu legalisieren?

  • #6


    Grundsätzlich ja - per Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA.


    Aber es ist natürlich notwendig, die erforderlichen Gutachten für Leistung, Abgas, Geräusch, und V-Max Stabilität zu erstellen.
    Sofern das technisch überhaupt möglich ist (insbesondere Geräusch und V-Max Stabilität) ein deutlicher Kostenaufwand der mindestens im 4-stelligen Bereich liegt.
    Wenn V-Max von einem Typprüfer ernsthaft hinterfragt wird, mietest du eine passende Rennstrecke (z.B. Nardo in Italien) stellst die Infrastruktur z.B. Rettungswagen, hast mehrere Sätze Reifen (neu und gebraucht) und trägst natürlich neben dem Tagessatz für den Prüfer auch die Reisekosten und Spesen.


    Über die Kosten brauchen wir nicht mehr zu reden oder?


    Leistungs- und Abgasgutachten, sowie Lärmmessung bekommst du für vergleichsweise kleines Geld um etwa 1000 € je Gutachten. Da es gute Gründe gibt, weshalb die CT in den Gängen 2 und 3 gedrosselt ist, wirst du ohne weitere technische Änderungen die Lärmmessung verfehlen..... also muss ein anderer, besser dämpfender Auspuff her und auch die Airbox muss lärmmäßig gedämmt werden.....


    Deswegen trifft das Radio-Eriwan Prinzip recht gut: Im Prinzip ja .... aber....

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #7


    Dieser Aufwand sollte dann aber bitte in einem Prüfergebnis enden, das in die ABE einfließen kann, so dass wir anderen alle dann unsere Schätzchen billigst nachrüsten können :mrgreen:

  • #8


    Es muss sich dann...nur noch jemand finden... :whistle:
    Der diese legalisierte "aktive Veredelung" vorfinanziert... :whistle:

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts.

  • #9

    ...und das Mopped für die Quälerei zur Verfügung stellt... :shock:

  • #10


    Kann besorgt werden... :whistle:

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts.

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