Polizei will rasende Biker schärfer kontrollieren

  • #21

    Moin,


    also ich bin da auch irgendwie dazwischen - natürlich, wenn ich mal wieder mit 8 oder 15 Drüber auf der Landstrasse fotografiert werde (passiert eigentlich so gut wie nie) dann zahle ich halt und gut ist.


    Aber das mit den "Rasern" ist halt ein Problem - ganz ehrlich der mal mit 8 drüber rausgezogen wird ist nicht der potentielle "ich fahre mich wegen überhöhter geschwindigkeit tot". Diese Gruppe funktioniert anders, da wird die Strecke rausgesucht dann steht einer am anfang einer am ende schmiere, einer fährt die Strecke ab und dann wird die Strecke "abgerast". Ergebnis: In der Kontrolle sind die nie gelandet, die Strecke ist mitlerweile auf 50 reduziert für alle Motorradfahrer. Die eigentliche Verursachende Gruppe interessiert das nicht - die machen das genauso wie vorher. Und ganz ehrlich ob die bei erlaubten 70 dann 160 fahren oder bei erlaubten 50 ist dennen doch eh wurst.


    In sofern, das Ansinnen die wirklichen Organspender und "Rasar" zu bekommen ist löblich - es funktioniert so nicht und man wird, da stimme ich zu, einfach nur den Normalo der mal paar KM/h darüber war erwischen.


    Aber Kontrollen die "Wegelagerei" sind, kenne ich auch - da wird bewusst 5 mal auf wenigen 100m die Geschwindigkeit geändert um am 6 schild dann zu kontrollieren. Die hälfte ist bis dahin schon verwirrt wie schnell sie überhaupt fahren dürfte ... und wenn die hier immer in der gut ausgebauten strasse ohne wohnhäuse kontrollieren, aber 500m nebean vor der Schule rasen alle mit 60 durch die 30 Zone ohne das da jemals (die letzten 15 Jahre jedenfalls keine gesehen) kontrolliert wird, dann frage ich mich schon ob das Geldverdienen oder die Sicherheit im Vordergrund steht.


    Wir haben hier eine 30 Zone mit einer Schule wo die Anwohner lange für gekämpft haben das mal eine Tempokontrolle statt findet. Lustigerweise waren es genau die Eltern die gerade Ihre Sprösslinge abgesetzt haben, die dort in die Kontrolle rauschten. Aber das kenne ich schon, wenn die mit ihren Pampasbombern und zwei Kindern drinnen mich in der Strasse überholen.


    Gruß Mario

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #22

    Hi Mario,


    auch richtig, es wird grundsätzlich pauschalisiert. Der, der einmalig mit "8 drüber" erwischt wird, und derjenige, der jeden Abend auf dem Ku'damm den "harten Kerl" raushängen lässt, werden in den Topf der "Raser" geworfen.



    Aber, wie willst du "Raser" herausfiltern? Wann ist es ein "Raser", wann ist jemand "zufällig ein paar d'rüber". Wer legt fest, was "rasen" ist?


    Ist es ein Anerkunnungsproblem in der Gesellschaft? Wenn "gelegentlich ein paar d'rüber" nicht so schlimm sind, sind dann die, die "noch schneller" sind Raser. Frei nach dem Motto: Jeder der schneller ist als ich, ist ein "Raser".


    Wie willst du das definieren?


    Es ist nun mal so, dass die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung einen Regelverstoß bedeutet. Es gibt dabei kein "ein bisschen" verboten. Ist auch der ein "Raser", der zwar im Bereich des erlaubten fuhr, aber auf Grund irgendwelcher Umstände (Schnee) von der Straße düst?


    Es gibt durchaus interessante Ansätze bei der Geschwindigkeitsüberwachung. So gibt es z. B. die Möglichkeit einer durchschnittlichen Zeit-Wege-Distanz. Das bedeutet dann, dass du für eine bestimmten Wegstrecke eine bestimmte Zeit benötigst. Das beinhaltet, dass du kurz mal etwas d'rüber liegen kannst, wenn du dann wieder etwas langsamer bist, z. B. nach einem Überholvorgang. Aber das ist auch keine generelle Möglichkeit, sondern bietet sich vielleicht auf Landstraßenabschnitten an. Vor Schulen wäre das sinnlos.



    Auch richtig dein Beispiel mit der Telefonkette (wie auf der Strecke im Süden Berlins bei Ahrensdorf). Aber wie ist es möglich, dass selbst jetzt noch - trotz 50 Km/h für Motorräder - Slidespuren in den Kurven zu finden sind? Wie blöd sind diese Zeitgenossen eigentlich? Die haben weder etwas mit Motorsport, noch mit dem "Genuss Motorrad" zu tun.



    Ja, das stimmt, die Aufstellung mancher Schilder ist verwirrend, selbst wennn alles rechtmäßig ist. Völlig gaga:
    http://www.polizei-storys.de/w…ads/2015/01/Schild301.jpg


    Aber genau wie ein einfaches Steuerrecht, wird wohl ein Aufräumen im Schilderwald für Deutsche Politiker ein unmögliches Ding bleiben.

  • #23

    Hi Norbert,


    na klar - die definition "Raser" ist schwer zu trennen. Ich sehe halt einfach einen Unterschied zwischen dennen die vielleicht in einem Übersichtlichen Bereich mal paar KM/h drüber waren und den dennen die Vorsätzlich die Strecken zu Rennstrecken umwandeln. Die Strecke bei Ahrensdorf, als da noch 70 Erlaubt war und ich mal mir fast 100 durchfuhr wurde ich noch permanent von der Fraktion überholt, da fehlen mir echt die worte. Und heute sind da dir Spuren weil die es genauso wie vor dem Tempolimit 50 machen. Ich sag doch ob bei 50 - 100 drüber oder bei 70 - 80 drüber, ist doch schnuppe. Glaube bei 60 drüber hört eh die Tabelle auf.


    Wo die grenze ist, ich kann es Dir nicht sagen. Aber ich gehe mal davon aus das die Schilder halt nicht auf "Limit" ausgelegt sind und so würde ich für mich definieren 10 - 15% drüber ist zwar nicht legal aber da ist man eher zügig unterwegs als das man ein notorischer Raser ist (und ja auch da ist es okay, wenn es blitzt wird halt bezahlt - punkt). Die Raser aber wiederum liegen ja eher 100% drüber ... und das schlimme ist, bei dennen blitzt es einfach nicht. Das ist doch das ärgerliche - die frage ist doch gar nicht ob ich die grenze bei exakt tempolimit ziehe oder bei 30 drüber oder oder - die frage ist doch wie man endlich mal die dingfest macht die die Schilder als "Achsgeschwindigkeit" einstufen. Aber die sind halt wie geschrieben organisiert, sehr gut sogar.


    Gruß Mario

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #24

    Ein Raser ist, wer
    a) in der 30er Zone mit 70 km/h (Toleranzbereinigt) bzw. mit 40 zuviel,
    b) innerorts (50er Zone) mit 100 km/h, bzw. mit 50 zuviel,
    c) ausserorts (80er Zone) mit 140 km/, bzw. mit 60 zuviel,
    d) auf Autobahnen (120er Zone) mit 200 km/h bzw. mit 80 zu viel


    unterwegs ist.


    Die Strafen:


    Führerscheinentzug für mindestens 2 Jahre; Im Wiederholungsfall auf Lebenszeit.


    mindestens 1 Jahr, max. 4 Jahre Freiheitsentzug dazu.


    Und das Fahrzeug kann auch eingezogen werden.


    Definition und Strafen aus der Schweiz, dort so im Gesetz verankert.


    Wollen wir das wirklich?

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #26


    Definition: JA
    Strafen: Führerscheinregelung: JA;
    Freiheits- und Fahrzeugentzug: NEIN


    Sein wir doch mal ehrlich, wer in einer 30'er Zone mit 80 auf'm Tacho, das entspricht nämlich den toleranzbereinigten 70 oder in der Stadt mit 115 oder auf deutschen Landstraßen mit knapp 180 erwischt wird, dem gehört einfach ein eindeutiger Warnschuss vor den Bug gesetzt.


    Vor kurzem bin ich von einer Motorradgruppe in Bayrischzell überholt worden, ich war schon mit fast Tacho 60 (50 erlaubt) unterwegs. Die hatten locker 80-90 drauf und dann 500m weiter das Sudelfeld hoch haben sie ihre Maschinen mit Tacho 40 (60 erlaubt) um die Kurven gehoben.
    Solche Fahrer denken zum einen nicht nach und haben ihre Maschinen zum anderen scheinbar nicht im Griff. Und genau solche müssen rausgezogen und eine Zeit lang stillgelegt werden.


    Gruß
    Dirk

  • #27

    Ich wurde auch schon geblitzt, bisher aber immer ohne Punkte weil ich wenigstens versuche mich an die Geschwindigkeit zu halten. Klar fahren wir alle ein paar km/h zu schnell.


    Vor kurzen hatte ich einen kleinen Schreckmoment: Eine Strecke die bei uns bekannt ist das dort geblitzt wird, es ist 100 erlaubt, ich hatte so 115 (laut Tacho) drauf, wäre also locker in die Falle gefahren. Ich sehe den Polizisten wie er gerade aus dem Auto steigt und war mir ganz bewusst das der mich nun anhält und gehe schon mal vom Gas. Da winkt er mich vorbei und hält den PKW hinter mir an :o War ich wohl noch unter dem Limit. Die haben dort immer eine von drei Spuren gesperrt so das ein Fahrzeug auch mal warten kann.


    Also das mit den "Rasern" ist immer Ermessenssache (auch des Polizisten).


    Was ich teilweise gar nicht verstehen kann sind Geschwindigkeitsbegrenzungen und Streckensperrungen. Bei mir fast vor der Haustür ist eine tolle Motorradstrecke im letzten Jahr auf 50 für Motorräder reduziert worden. Warum? Laut dem Sprecher der verantwortlichen Stadt weil es zu viele Motorradunfälle gibt. Im zweiten Satz hat er dann auch die Zahlen genannt: 11 Unfälle in 10 Jahren! Leider nicht genauer definiert wie viele davon leicht / schwer / tödlich waren. Ich selbst kenne auf der Strecke genau einen tödlichen Unfall aber der ist außerhalb der 50er Zone. Unter den Bedingungen müsste auf diversen Strecken hier 50 für PKWs fällig sein. Alleine kurz vor meiner Arbeitsstelle gibt es Stelle wo es so alle 2 Monate zwischen zwei PKWs kracht.


    Und auf der anderen Seite müsste die Polizei noch viel mehr kontrollieren. An der oben genannten 50er Stelle haben die am Anfang 2,3 mal gestanden. Seit dem sieht man die dort nicht mehr. Das gleiche bei einem recht bekannten Motorradtreffpunkt hier. Es ist dort 50 wegen Lärmschutz. Wenn man dort 50 (auch 60) fährt wird man von vielen anderen Motorrädern überholt. Die Polizei steht dort vielleicht alle 2 Monate mal. Die Anwohner sind Sauer auf die Motorradfahrer und zwischenzeitlich auch schon auf die Polizei weil die der Meinung sind das denen nicht geholfen wird und ich kann das verstehen.


    Deswegen bin ich eben der Meinung das nicht einfach überall gesagt werden soll das ein Geschwindigkeitslimit her muss. Zuerst muss an diesen Stellen mal richtig kontrolliert werden. Damit bekommt man die ganz krassen Fälle dort weg. Da diese dann sagen das dort zu viel kontrolliert wird und die fahren dann woanders. Das kenne ich selbst aus meinen Bekanntenkreis. Aber für unsere Städte ist es halt einfacher ein Geschwindigkeitslimit zu machen.

  • #28

    Es werden ja jetzt doch einige Themen angerissen, die aber immer irgendwie in einer Verbindung stehen.


    Mehr Polizeikontrollen ist ja schön und gut, aber mit wem denn? Auch die Polizei musste in den letzten Jahren einen erheblichen Personalabbau über sich ergehen lassen. Da ist völlig klar, dass sich die betroffenen Anwohner von der Polizei im Stich gelassen fühlen und ihren Gemeindepolitikern die Türe einrennen.


    Der zieht sich die Unfallstatistik, die immer Interpretationen zulässt und lässt die Schildchen aufstellen. Laut den oben genannten Verwaltungsvorschriften zum Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung) müssen es auch keine Unfallzahlen sein, es reichen Gefährdungssituationen, die natürlich auch wieder unterschiedlich gewertet werden können.
    Zitat der VwV zum Zeichen 274
    Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden


    Es steht dort auch, dass diese Beschränkungen grundsätzlich erst als letztes Mittel eingesetzt werden sollten und andere Maßnahmen, z. B. Verkehrskontrollen, durchgeführt werden sollten. Und dann drehen wir uns im Kreis. Wer soll das durchführen, die unterbesetzte Polizei? Bauliche Maßnahmen kosten noch mehr Geld, und sind auch planungstechnisch nicht einfach umzusetzen. Da ist so'n simples Schildchen der bequemste Weg.


    Hinzu kommt, das Politiker eine nachvollziehbare Angst vor Medien haben. Man stelle sich vor, ein Fußgänger wird auf einer "Motorrad-Rennstrecke" umgefahren. Auf einer bekannten Motorrad-Rennstrecke wird ein Fußgänger umgefahren und die Kommunalpolitik hat all die Jahre nichts gemacht. Tolle Schlagzeile, die wahren Hintergründe interessieren keine Sau.


    Und wenn die Unfallzahlen nichts hergeben, wird sich hinter den Lärmmessungen versteckt. Aber auch da liefern ja einige aus "unserer Gilde" genügend Argumente.



    Manfred
    Wir haben es hier mit einer sogenannten Legaldefinition zu tun, das heißt, ein Begriff wird im Gesetz genauestens erklärt. Im Prinzip eine feine Sache, aber es ist gleichzeitig ein sehr enges Korsett, was im Wandel der gesellschaftlichen oder technischen Weiterentwicklung einschnürt.


    Machen wir's an einem Beispiel fest. Ein versierter Fahrzeugführer fährt völlig nüchtern und ohne Drogeneinfluss am Sonntag früh um 5 Uhr auf einer leeren schweizer Autobahn mit Tempo 210. Er behindert oder gefährdet niemanden, es kommt auch zu keiner Schädigung eines anderen.


    Völlig klar, er verhält sich nicht regelkonform und muss dafür auch "bestraft" werden. Aber interessant wird es in der Schweiz bie der Strafandrohung.


    Zitat Art 123 des Schweizer Strafgesetzes:
    2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe BIS ZU drei Jahren oder Geldstrafe, und der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er Gift, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht, wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind,...


    Ganzer Text:
    http://www.equalrights.ch/gese…he_koerperverletzung.html


    Das heißt, unser Beispiel-Schnellfahrer ist in der Schweiz laut Strafandrohung gefährlicher als derjenige, der Gift verabreicht! Das muss ich jetzt nicht nachvollziehen können.


    Bleibt die Gruppe der Hirnlos-Heizer, wie von Mario beschrieben.


    Meine ganz ureigenste Meinung: Hier bin ich für eine erhebliche Veränderung der Strafmöglichkeiten. Typen wie die genannten oder auch die "Motosportler", die sich nachts zu illegalen Straßenrennen auf viel belebten Straßen treffen, gehen mit erheblicher krimineller Energie vor. Sie nehmen ganz bewusst in Kauf, dass auch unbeteiligte zu Schaden kommen. Hier können wir nicht mehr von "Verkehrsübertretung" reden.


    Im Endeffekt muss rauskommen: Fahrverbot für sehr lange Zeit, eine drastische Geldstrafe und vor allem: Einziehung des Fahrzeuges zum Zwecke der Vernichtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fahrer und Halter identisch sind! Es ist auch egal, ob es eine 15 Jahre alte 1000er CBF ist oder ein ladenneuer Lamborghini. Das Teil wird geschreddert. Jeder, der sein Fahrzeug verleiht, muss abschätzen können, was der andere mit dem Fahrzeug vorhat. Im Übrigen kann der Halter den durchgeknallten Fahrer ja zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.


    Aus meiner ganz persönlichen Sicht der Dinge haben wir es hier mit einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu tun, es handelt sich somit um eine Straftat. Insofern ist das Fahrzeug ein Tatwerkzeug. Ich weiß, das ist nicht die allgemeine Rechtslage. Aber wer sich so verhält, verfügt - meiner Meinung nach - nicht über die geistige Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html


    Unter Umständen muss der § 315 mit seinen "7 Todsünden des Straßenverkehr" nur unwesentlich angepasst werden. So, wie es eigentlich im Zuge der normalen gesellschaftlichen Entwicklungen immer sein sollte. Aber für das Verkehrsministerium scheinen Maut und andere Projekte größere Priorität zu haben.

  • #29

    norbert_CT:
    Ich stimme mit deiner Meinung sehr überein. Auch damit in extremen Fällen das Tatfahrzeug zu Beschlagnahmen. Vernichten finde ich nicht richtig. Ich kenne es bei uns das Fahrzeuge (aus welcher Straftat auch immer) versteigert werden. Klar könnte dann der Inhaber es wieder ersteigern aber das würde die Geldstrafe noch deutlich erhöhen.


    Das Problem an dem Vorschlag ist eben wieder das die Kontrolle fehlt.


    An dem von mir angesprochenen Motorradtreffpunkt sollte die Polizei sich wenigstens zum Saisonbeginn mal blicken lassen. Aber die kommen erst zwei oder drei Monate später vorbei wenn die Anwohner wieder genug Druck aufgebaut haben.
    Und eine Geschwindigkeitsbegrenzung die seit einem Jahr nicht kontrolliert wird ist leider nutzlos da sich die die du so treffend "Hirnlos-Heizer" genannt hast eben dann nicht daran halten. Warum auch da es ja keine Konsequenz hat.


    Ja, man dreht sich bei diesen Problemen im Kreis.


    Und dann hört man das z.B. im Harz sehr viel kontrolliert wird. Wir sind mit unserer Motorradgruppe jedes Jahr für 1 Woche im Harz und unsere gesamte Gruppe wurde seit Jahren nicht einmal angehalten. Vielleicht weil wir uns nicht komplett daneben benehmen? Ich sehe gerade bei der Polizei eben doch eine gewisse Toleranz wenn man mal nicht ganz konform fährt es aber eben auch in einen sehr engen Rahmen ist. Siehe auch mein Beispiel wo ich echt dachte das ich nun zahlen durfte.

  • #30


    Ich hoffe das sich das bei uns nie durchsetzt und auch von der restlichen Gesetzgebung nicht gedeckt ist. Wenn der Eigentümer (achtung - kann was anderes als der halter sein) nicht der Verursacher ist, darfs Du das Eigentum desjenigen nicht vernichten. Wie willst du das auch bei Mietwagen machen ? Mietwagen nur noch gegen Kaution des gesamten Wagens, weil er könnte ja vernichtet werden weil der Mieter zu schnell fährt ?

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!