Polizei will rasende Biker schärfer kontrollieren

  • #81

    Geldstrafen sind einkommensabhängig.
    Eine Geldstrafe besteht aus sog. Tagessätzen.
    Die Anzahl der Tagessätze entspricht der Freiheitsstrafe in Tagen.
    Die Höhe des Tagessatzes errechnet sich aus dem Einkommen.
    30 Tagessätze entsprechen einem Monat und sollen in der Höhe einem Monatseinkommen nach Abzug der Lebenshaltungskosten entsprechen.
    Im Gegensatz zu Geldbußen, das sind die Strafen im Ordnungswidrigkeitenrecht.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #82

    Einkommensabhänige Strafen sind für so einen Fall ein Witz.
    Der tödlich Verunglückte kann damit nichts mehr anfangen.
    Wenn die Täter mit Vorsatz und außer Acht lassen sämtliche Vorschifften begehen ist eindeutig ein billigen der daraus entstehenden Schäden und müssen dafür bestraft werden.
    Ist doch eindeutig Vorsatz wenn mit mehr als der dreifachen erlaubten Geschwindigkeit über rote Ampeln gerast wird.
    Ich sehe auch den vorhersehbaren Unfall als Mord und muss auch als vorsätzlichen Mord geahndet werden.
    Wer kommt nun für die Einkommen der Angehörigen des Getöteten auf ????

    immer eine Gute Fahrt,
    viele Grüße
    Louis

  • #83

    Die Geldstrafen / Geldbußen meinte ich für kleinere Vergehen !!! (Einkommensabhängig meine ich für beides.)


    Auf jedenfall nicht für die, die in der Stadt Rennen fahren. Egal ob Auto oder Motorrad.


    Ich habe mich glaube ich nicht deutlich genug ausgedrückt.

  • #84


    Sicherlich nimmt er Tödliche Unfälle in Kauf da wäre ich bei Dir. Fahrlässige Tötung würde ich als Urteil auch okay finden, aber Mord ? Mord hat doch Den Vorsatz das du jemanden töten wolltest. Im Berliner Fall noch krasser, zwei liefern sich ein Strassen rennen, einer baut einen Unfall wodurch jemand tödlich verletzt wird. Beide wurden aber wegen Mordes mit Lebenslänglich bestraft. Sippenhaft jetzt auch schon möglich in Deutschland ?


    Deutliche Strafen, völlig in Ordnung, aber das Urteil ist härter als für so manchen echten Mörder der mit einer Waffe vorsätzlich jemanden Umgebracht hat.


    Hier fehlt mir eindeutig die Verhältnismässigkeit zu anderen Urteilen/Delikten.

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #85

    wer Straßenrennen auf öffentliche Straßen verlegt, begeht in meinen Augen wohl Mord.
    Er geht vorsätzlich die Gefahr ein, einen möglichen Unfall zu bauen und damit auch unbeteiligte zu verletzen oder zu töten.


    es gibt für Leute die ohne Limit fahren wollen, Rennstrecken, sogar Rennstreckentrainings und noch besser gewisse Lizenzen die bis zur Formel 1 führen.
    Wer rasen will soll gefälligst auf die Rennstrecke gehen.


    Beim CTT 2016 ist eine Rennblümchengruppe auch etwas schneller gefahren und hat in Rechtskehren überholt. Das ist jedem selbst überlassen. Solang sie niemanden damit mitnehmen. Sieht es die Wegelagerei. Ist eben aus. Selber schuld.
    Es gibt Länder, wo die einem sofort das Bike/Auto einziehen. (glaube Austria / Niederlande ...) gut so.

    HD FatBob 107 - Iron Red :)- Sitzbank von Niklas Lange, TomTom 400/550 - SHOI GT Air / SHOI NeoTec 2
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  • #86

    Es MÜSSEN Zeichen gesetzt werden :!:


    Selbst wenn dieses Urteil wieder gekippt werden sollte, ist es ein Schritt in die richtige Richtung :!:


    Verhältnismäßigkeit hin o. her...


    Die "Leute" missbrauchen ihre Fahrzeuge bei solchen Rennen unbewusst als Waffe :!: :!:


    Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT :!:


    Selbst wenn "nur" 15 Jahre abgesessen werden sollten, ist ein LEBEN genommen worden :!: :!: :!:


    Mir ist unser "Zivilisationsgehabe" zu rücksichtsvoll geworden...wie z.B. 3-4 Bewährungsstrafen GLEICHZEITIG verhängt werden...weil die SOZIALPROGNOSE zu berücksichtigen ist... es würgt mich

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts.

  • #87

    Hi Mario,


    für die Unterscheidung zwischen fahrlässiger Tötung und Mord sind neben den objektiven Tatbeständen auch die subjektiven Tatbestände sehr wichtig.


    Bei den subjektiven Tatbeständen ist natürlich der Vorsatz genau zu prüfen.


    Wie ist es zu werten, wenn jemand mit 160 km/h unter Missachtung mehrerer roter Ampeln über eine belebte Straße rast? Dort befinden sich Lokale, Kinos, Theater mit Besuchern, Spaziergänger, Touristengruppen, starker ÖPNV, Taxis, Halten in zweiter Reihe usw. usw.


    Mit Sicherheit fand das "Rennen" nicht statt, um einen Menschen zu töten, aber es wurde in Anbetracht der o. a. Begleitumstände billigend in Kauf genommen. Und das ist gleichzusetzen mit bedingtem Vorsatz. Auch wenn Analogien im Recht kaum möglich sind, so gibt es Parallelen zu den Steinewerfen von Brücken. Die wollen wahrscheinlich auch keinen Menschen töten, nehmen es aber billigend in Kauf. Bei denen wird übrigens grundsätzlich wegen Mordes ermittelt!


    Im i-net gibt es jede Menge Artikel zum bedingten Vorsatz, kann jeder stöbern.


    Bleiben die Prüfungen des objektiven Tatbestandes. Es liegen "niedrige Beweggründe" vor (Potenzgehabe). Ich denke, darüber gibt es nach den Gutachten keinerlei Zweifel. Ein Fahrzeug so in der innenstadt zu bewegen, kann als ein "gemeingefährliches Mittel" eingestuft werden. Und ein Mensch wurde getötet.


    Damit sind die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html


    Interessant in dem Zusammenhang ist die Äußerung der Gutachterin, die sinngemäß lautete, das die bisherigen Strafen keinerlei Eindruck auf die Täter hinterließ. War es also nur ein Frage der Zeit, hätten also deftige Maßnahmen im Vorfeld diese Geschehnisse verhindert? Und dann drehen wir uns im Kreis zu sehr langen Fahrverboten, Einziehung des Fahrzeuges (spätestens im Wiederholungsfall) usw.


    Bleibt die Frage nach "Sippenhaft" übrig, da ja "nur" einer den "Unfall" verursachte. Hier hilft ebenfalls das Strafgesetzbuch weiter, siehe § 25 Abs. 2
    https://dejure.org/gesetze/StGB/25.html


    Die Berliner Richter erwiesen Mut, da bisher in ähnlichen Fällen eine "fahrlässige Tötung" herauskam. Dieses Verhalten aber mit Fahrlässigkeit zu bewerten, halte ich persönlich für "gewagt".


    Aber in aller Deutlichkeit, das Berliner Urteil ist ein Einzelfallurteil. Ein tödlicher Ausgang solch eines "Rennens" auf einem einsamen Industrieparkplatz irgendwo in der Wildnis muss anders bewertet werden.

  • #88

    Norbert,


    ich habe kein Problem damit wenn da hart durchgegriffen wird. Mir fehlt alleinig die Verhältnismäßigkeit zu anderen Urteilen.


    Beispiel: Zwei bewaffnete machen einen Banküberfall, einer von beiden erschießt dabei einen. Dann wird der der nicht geschoßen hat milder verurteilt. Das ist hier im Berliner fall nicht passiert. Und so lange Mörder "Personen die mit einer Waffe vorsätzlich jemanden erschoßen haben" weniger als Lebenslänglich bekommen, so lange ist das Urteil hier (wo sicherlich der Tod billigend in Kauf genommen wurde aber die Tat nicht als Mord geplant war) schlicht überzogen und nicht verhältnismäßig. Nehmen wir mal den Sylvesterschützen der eine Waffe zieht und in die Menge schießt, dem würde ich eher unterstellen den Tod billigen in kauf genommen zu haben als zweien die sich ein Autorennen liefern. Der wurde ja auch wegen Mordes verurteilt, bekam aber nur 12 Jahre und 6 Monate. Also mit einer Waffe in die Menge Schießen ist Mord mit knapp 13 Jahren als Urteil und ein Strassenrennenfahren wobei es zu einem Unfall mit Todesfolge kommt ist Mord mit Lebenslänglich ?
    Sorry da fehlt mir das Verständnis - andersrum würde das für mich viel mehr Sinn ergeben.


    Alleine mal die Maximalstrafe die es schon für fahrlässige Tötung (Strassenverkehr) gibt ausreizen (das wären 10 Jarhe) wären auch ein deutliches Signal gewesen und meines erachtens auch Verhältnismäßig zu "richtigen" Mördern. Das Problem ist ja das andere Fällt so milde bestraft werden das die mit Bewährung davon kommen. Wann wurde denn in so einem Fall schon mal die Höhststraffe von 10 Jahren ausgenutzt für fahrlässige Tötung im Strassenverkehr ?


    Wir liegen beide vermutlich gar nicht weit aus einander ;)


    Ich habe eher generell ein Problem mit unseren Urteilen, ich finde z.B. Vergewaltiger werden meist viel zu milde bestraft genauso wie Kindesmissbrauch.


    Gruß Mario

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #89

    Hi Mario,


    da haben wir eine sehr große Schnittmenge, eine seeehr große.


    Bei manchen Urteilen staunen wahrscheinlich nicht nur wir beide.


    Ich finde es auch immer wieder "drollig", wenn über Gesetzesänderungen nachgedacht wird, obwohl eigentlich die vorhandenen Gesetze ausreichen würden. .... wenn sie nur konsequent umgesetzt werden würden.


    Wieso saß Ulli Hoeneß im Knast? Welche Gefahr ging denn von dem aus? Hatte man Angst, dass der in der U-Bahn Rentnern das Handy wegnimmt? Wenn ich dann wieder erlebe, was da für Typen mit einem beeindruckenden Vorstrafenregister wegen einer "günstigen Sozialprognose" frei rumlaufen.....

    Gut, da können wir wahrscheinlich endlos philosophieren. Vielleicht wird ein Schuh d'raus, wenn wir feststellen, dass hier wegen Mordes ein korrektes Urteil gefällt wurde und das andere Urteile viel zu milde waren.


    Trotzdem muss die Diskussion erfolgen, wie man bereits im Vorfeld mit diesen Spinnern umgeht. 400 Euro und ein paar Punkte sind für solch ein gemeingefährliches Verhalten eindeutig zu wenig.

  • #90


    Soweit mir bekannt ist, sind lebenslänglich eh nur 15 Jahre und bei Guter Führung sind da Entlassungen nach ca. 12-13 Jahren möglich

    immer eine Gute Fahrt,
    viele Grüße
    Louis

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