Continental TKC 70
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#13 Zitat von PanALUnser CT hat keine Reifenbindung. D.h. doch, ich kann jeden Reifen montieren, der die eingetragene Größe hat.
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Wenn es keine Reifenbindung gibt (ich habe ja noch keine und kann nicht nachsehen), hast Du Recht.
Schau mal hier, da ist es ganz genau erklärt: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf -
#14 Morgen,
Zitat von PanAL
Frage: Gehe ich irgendein, mir unbekanntes Risiko ein, wenn ich den Reifen dennoch montieren lasse? Mir fällt jedenfalls keins ein. Aber hier finden sich ja einige gewieftere Experten.solltest Du Vollkasko haben, so würde ich mal mit der Kaskoversicherung reden. Für die könnte das im Schadensfall relevant sein, ob Du einen freigegeben oder nicht freigegebenen Reifen hast. Für die Haftpflicht ist das wurscht, das müßen Sie tragen da der CT keine Reifenbindung hat.
Gruß Mario
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#17 Zitat von mario_b....Gut das Du alle kennst.
Es genügt mir vollkommen, dass ich das VVG kenne und daher weiß, das sicherlich der Deckungsumfang variieren kann, nicht aber die Bedingungen hinsichtlich einer Gefahrenerhöhung durch Montage eines zugelassenen Bauteils - hier Reifen ohne Reifenbindung.
Ich habe aber gar nichts dagegen, dass du vor Montage eines bestimmten Reifentyps bei deiner Versicherung nachfragst, auch habe ich gar nichts dagegen dass du nur Reifen montierst für die es eine Freigabe gibt. Das darfst du und jeder andere halten wie du magst.
Was ich nicht mag, ist wenn zum Thema Reifenbindung bzw. Motorrad OHNE Reifenbindung falsche Fakten in den Raum geworfen werden.
Und nur zur Rahmeninfo.... ich bin gelernter Versicherungskaufmann und Zweiradmechanikermeister und kenne mich daher in beiden Welten aus.
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#18 Zitat von ManfredK
Ich habe aber gar nichts dagegen, dass du vor Montage eines bestimmten Reifentyps bei deiner Versicherung nachfragst
So und nun liest Du vieleicht mal noch mal meinen ursprünglichen Beitrag und denkst noch mal drüber nach was ich da geschrieben habeZitat
Was ich nicht mag, ist wenn zum Thema Reifenbindung bzw. Motorrad OHNE Reifenbindung falsche Fakten in den Raum geworfen werden.
Was ich ebenso an der stelle nicht getan habe. By the Way, das Landgericht hatte erst letztes Jahr zu klären ob die Kasko bei einem Unfall durch einen Reifenplatzer, verursacht durch eine Schraube zahlen muss oder nicht. So Glassklar ist das was und wann die Kasko regelt.Daher bleibe ich bei meinem Tip, wer später ärger vermeiden will, klärt das vorher und nichts anderes habe ich behauptet.
Und wenn wir bei Rahmeninfo sind, ich habe mehrere Jahre in der Versicherungsbranche gearbeitet.
Aber möge jeder selber entscheiden ob ihm ein Anruf/eine Briefmarke das nicht Wert ist und er es im zweifel erst klärt wenn es darauf ankommt. Und natürlich kann ich im nachgang noch alles mögliche einklagen um die versicherung zu bewegen - wie gesagt, ich fahr da lieber die einstellung es geklärt zu haben bevor es darauf ankommt.
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#19 Zitat von mario_bFür die könnte das im Schadensfall relevant sein, ob Du einen freigegeben oder nicht freigegebenen Reifen hast.
Gruß MarioZitat von mario_b
So und nun liest Du vieleicht mal noch mal......Vielleicht hätte ich das DU groß und fett schreiben sollen.....
Zitat von mario_b
Was ich ebenso an der stelle nicht getan habe......
Gruß MarioDas ist das Problem der fehlenden "nonverbalen" Kommunikation - deine Äußerung im ersten Zitat verstehe ich durch aus als "allgemeine" Aussage zu einem drohendem Problem wenn Reifen ohne Reifenbindung bzw. Freigabe montiert werden.
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#20 "würde ich mal" und "könnte das im Schadensfall" ist meilenweit weg von einem Faktstatement. Sorry da gibt es nix zu missinterpretieren.
Faktisch ist jede Versicherung bemüht nicht zu leisten (muss man mal so ketzerisch sagen), wenn wir jetzt den Artikel vom ADAC nehmen (Sie Riskieren ein womöglich schlechtes fahrverhalten) kommt die Versicherung unter Umständen mit einem §81 Abs. 2 VVG und ja ich bin bei Dir das man das im Falle das sich die Versicherung so verhält auf dem Rechtsweg bestreiten kann. Aber mal ehrlich , die Briefmarke ist Stressfreier und billiger.
Ergänzung damit das klar ist: §81 Abs. 2 VVG "Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen."
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