Hallo,
andere Verkehrsteilnehmer über solche Gefahren zu informieren ist natürlich "der ganz feine Weg" vielen dank an alle, die es tun.
Nach Auskunft durch einen befreundeten Beamten der Verkehrspolizei scheint es hier aber keine Bundesweit einheitliche Regelung zu geben. In "ländlichen Gegenden" ist mit solchen Behinderungen zur Erntezeit zu rechnen und der Fahrstiel "den Straßenbedinungen" entsprechend an zu passen. Lediglich außerhalb der Erntezeit "muß" der Verschmutzer auf selbiges hinweisen. Pflicht ist aber, den Verkehrsweg nach erledigter Arbeit zu reinigen. Aber auch hier reicht es, den groben Schmutz zu beseitigen.
Das ganze dürfte alles ausgehen wie das Hornberger schießen: Schuld sind die Biker, warum sind die nur auf 2 Rädern unterwegs?
Gruß Wolfgang