Zitat von charlycrosserAlles anzeigenDas Problem ist, dass nur auf einem regulären Fahrstreifen überholt werden darf. Beim "durchschlängeln" ist in der Regel kein eigener Fahrstreifen verfügbar.
Auch zählt der Standstreifen rechtlich nicht als Fahrstreifen. http://www.gesetze-im-internet…o_2013/BJNR036710013.html. §2 Absatz1.
Es darf auch nicht ganz links überholt werden wenn dort keine freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. So wurde mir das mal von den Streckenposten bei einem Lehrgang erklärt.
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun aber trotzdem interessant: §21a Absatz 2. Gurt ans Moped, Helmpflicht entfällt .
Korrekt soweit.
Doch, hat der Deutsche leider noch nicht erkannt eine "Rettungsgasse" zu bilden. Weil "mein Terretorium" "mein Stück Straße" und "hier lasse ich keinen vorbei"...
Da kann man sagen was man möchte, DAS IST DEUTSCHLAND und dessen Bürger.
Bestes Beispiel ist immernoch AT. Wer da nicht Rettungsgasse bildet ist gleich außen vor und wird abgemahnt.
So.... und nun, mal angenommen wir blöden deutschen Einwohner bekommen es auch endlich hin, diese Gasse zu bilden bei Stau, nicht nur wegen uns Mopedfahrer sondern Regelrecht für die RTW etc.. so kann ein jeder Mopedfahrer ungeachtet jeglicher Fahrertüren und jeglicher "Rechtsfahrgebote" sich durch den Stau fahren. Denn dann ist genug Platz auf einer Spur, um keinen Spurwechsel machen zu müssen und das Gebot des rechtsüberholens während eines Staus oder einer Schneckenfahrt aushebeln zu können.