Abblendlicht völlig unzureichend!

  • #12

    Würde sagen viel zu hoch eingestellt.
    Ich sehe einen Lichtkegel, allerdings erst seit ich beim TÜV das Licht eingestellt habe. Vorher sah es bei mir auch so aus.
    Zum Thema Helligkeit: Bei meiner Bandit hatte ich Zubehör Doppelleuchten mit stockdunklem Licht, bei der GPZ war es unwesentlich besser, deshalb bezeichne ich dad Licht der CT als gut.
    Allerdings habe ich die BMW eines Freundes auch mal Nachts gefahren: Lichtausbeute gigantisch.
    Also Verbesserungspotential wäre demnach schon vorhanden.

    Gruß aus dem Hegau
    Uwe


    CT mit DCT Modell 2013 incl. Griffheizung, Seitenkoffer, Topcase, Hauptständer, Shark Dämpfer, Honda Tourenscheibe, Topsellerie Gel Bank, Nebler und Sturzpads.

  • #13

    würd ich auch sagen - völlig falsch eingestellt.
    Die Schilder müßtest du gut sehen können :lol:


    Einstellen (hellgraues Stellrad) und NSW drann - dan sieht die Welt besser aus.
    NSW dürfen immen leuchten.

    Grüßle Barney

  • #15


    Gefährliches Halbwissen!
    "Rechtlich zulässig (!!)" sind ein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht und ein zusätzlicher Scheinwerfer für Abblendlicht, einer oder zwei Nebelscheinwerfer und eine oder zwei Nebelschlussleuchten.
    Nebelschlussleuchte am Motorrad ist zwar üblicherweise nicht vorhanden, aber durchaus zulässig.
    Nachzulesen im Anhang IV der RiLi_2009_67EG.


    Betrieb von Nebelscheinwerfern (mit dem entspr. Prüfzeichen mit Zusatz "B" für Nebelscheinwerfer) nur erlaubt bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen.
    Betrieb von Nebelschlussleuchte nur erlaubt bei Sichtweiten unter 50 Metern, dann aber auch nur Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig.


    Was alle montiert oder eingeschaltet haben, steht auf einem anderen Blatt.
    Kontrolliert wird das in der Regel auch nicht, weil
    a) so ein Verstoß derart lächerlich niedrig dotiert ist das man sich als Polizist ja schämen muss,
    b) so ein Verstoß in keiner Statistik erscheint wird und somit eine Kontrolle nicht wirklich gewünscht ist und
    c) es eigentlich sowieso keinen interessiert weil´s unwichtig ist.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #16

    Hallo Fred,


    Vielen Dank für die Erklärungen - habe auch gerade recherchiert und herausgefunden: was Du über die Anzahl der Scheinwerfer schreibst entspricht der StVZO - ich glaube aber, die CTs haben EU-Typgenehmigung. Dann dürfen sie gemäß EU-Recht zwei Nebelscheinwerfer haben, parallel zur Fahrzeugmitte und mindestens 25cm vom Boden aber nicht höher als das Abblendlicht.


    Das Einschalten in Deutschland regelt aber in jedem Fall die StVO.
    Die sagt in Paragraph 17 Absatz 3, dass die Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen (Dunkelheit gilt da wohl nicht :animals-shaun: )


    Ich teile Deine Vermutung, dass aufgrund der zu erwartenden Verwarngelder von 10-35€ wohl wenig kontrolliert wird und das Risiko hinnehmbar ist.


    Habe übrigens die Scheinwerfer etwas heruntergestellt - vielleicht hilft es ja...
    Mache gleich mal die ersten Fotos für den Vergleich der Leuchtmittel...

  • #17

    Hallo,


    ich fahre eine Crossrunner, 1. Modellreihe, und bin eigentlich immer noch erstaunt, dass das Licht so gut ist. Gute Ausleuchtung, trotz Halogen. Ich würde die Einstellung überprüfen mit dem Fahrer auf dem Mopped, bzw. auch mit Sozius und Gepäcksystem. Oder mal das Visier wechseln...


    Mich würde interessieren, wie die neuen LED-Lichter an der neuen CR bezüglich Ausleuchtung und Helligkeit funktionieren.

  • #18

    martin:
    Nachdem die Honda, und auch alle anderen Fahrzeuge, EU-Typgenehmigung haben, gilt die StVZO eben nicht, sondern die EU-Vorschriften. Erst wenn Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis zur Folge haben, dann bekommt man eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach StVZO. Z.B. wenn man sie auf 48 PS drosseln will.
    Allerdings gibt es einen Verweis in der StVZO, die auf die EU-Richtlinien verweisen und somit beides gilt, obwohl es teilweise komplett gegensätzliche Vorschriften gibt. "Klingt komisch, ist aber so..."
    .
    Zum Abblendlicht:
    Ohne Schmarrn, als ich das erste Mal mein Motorrad auf mich zu fahren gesehen habe (meine Tochter ist gefahren), bin ich erschrocken, wie hell das Licht war und hab es sofort runtergeschraubt.
    Eine Kontrolle beim TÜV hat dann ergeben, dass es dann eigentlich zu tief war. Also hab ich es zur Hälfte wieder hochgedreht und so einen Kompromiss gefunden. Es wird nicht mehr jeder geblendet.
    In meinem Fall ist es so, dass es bei Nacht fast egal ist, ob ich Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet habe - es ist immer (fast) gleich hell. Allerdings seh´ ich bei Fernlicht auch in die Bäume rein...

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  • #19


    Das ist die StVZO Richtlinie - nach ECE sind ZWEI zusätzliche Scheinwerfer beim Motorrad erlaubt. Zusatzscheinwerfer haben auch ein anderes Prüfzeichen als Nebelleuchten. Das ganze Thema wurde auch im Spinner gerade erst in einen der letzten Ausgaben behandelt, das Chaos zwischen Landesregeln und ECE / EU Regeln.

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #20

    Hallo Fred,


    Mir geht es nicht darum, wie stark ich geblendet werde, wenn ich direkt in den Scheinwerfer schaue - das Ding ist ja kein Instrument für eine Augenärztliche Untersuchung.
    Es geht mir darum, wie gut die Fahrbahn ausgeleuchtet wird und ob damit ein Fahren bei Dunkelheit und Regen möglich und zu verantworten ist.


    Mein Visier ist nicht verkratzt, klar, ungetönt. Ich habe keine getönte Brille getragen.
    Der Hinweis aufs Visier ist interessant.... Ich habe ja geschrieben, dass es geregnet hat. Selbstverständlich hatte ich Tropfen auf dem Visier, die das Licht der entgegenkommenden Fahrzeuge gebrochen haben. Das lässt sich aber wohl kaum vermeiden...


    Ich würde mir wünschen, dass der Eine oder Andere mal Fotos macht - bei möglichst absoluter Dunkelheit - die den Unterschied zwischen den jeweils eingeschalteten Scheinwerfern zeigen.


    Ich habe gestern diese Einstellungen verwendet: ISO 1600, Blende 2,8, 1/15 Sekunde, 18mm Brennweite bei APS-C - fotografiert auf dem CT sitzend.


    Ein Foto des Motorrads von vorne mit eingeschalteten Lampen bringt leider gar nichts.


    Heute kommen hoffentlich die Philips +100%, die ich bestellt hatte - dann stelle ich mein Moped wieder an die selbe Stelle und mache Fotos mit den selben Einstellungen. Ich bin gespannt auf den Vergleich.
    Mal sehen, ob die neuen H7 wirklich etwas bringen, oder ob das Ganze nur Geldschneiderei ist...


    Gestern im Trockenen bei mir vor der Hütte ohne Blendung durch entgegenkommende oder reflektierende Verkehrszeichen sowie ohne Tropfen auf dem Visier, sah die Ausleuchtung ganz ok aus.
    Aber das hilft mir nicht weiter - ich will herausfinden, ob man, zunächst auf legalem Weg, eine objektiv nachweisbare, deutliche Verbesserung herbeiführen kann.


    Vielleich kann ja der Eine oder Andere Nebelscheinwerferbesitzer mal Bilder mit und ohne eingeschaltete Zusatzfluter machen. Dann könnte man auch die unterschiedlichen Typen und Hersteller vor dem Kauf hier im Forum mal vergleichen.


    Ich schlage vor, dass die gleichen Einstellungen genommen werden, wie ich sie oben beschrieben habe. Wenn die Kamera keine Blende 2,8 hat, kann man alternativ die Blende 4 bei ISO 3200 nehmen. Wir könnten dann die Fotos der einzelnen Teilnehmer nebeneinanderlegen und vergleichen.
    :auto-dirtbike:
    Ich hoffe auf Rege Teilnahme!


    Euer Maulwurf


    Ich will die ersten Ergebnisse nicht länger vorenthalten. Es sah "in Echt" heller aus als hier auf den Fotos - aber ich will ja auch möglichst den Unterschied darstellen. Das Auto des Nachbarn ist ca. 70m entfernt (nicht der Frosch von meiner Frau... der steht 3m halb links...)

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